Hallo zusammen,
ich habe eine KG der Komplentär möchte von seiner Hafteinlage anteilig schenkweise übertragen und am Ende sollen diese Kommanditisten der KG werden.
Hat das jemand schon mal gemacht und hat einen Tip?
Übertragung Komplentäranteil
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Ein Komplementär hat keine Hafteinlage, da er unbeschränkt haftet. Daher gibt es aus gesellschaftsrechtlicher Sicht auch nichts zu übertragen.
Es handelt sich daher um eine Neuaufnahme von Kommanditisten in die KG.
Es handelt sich daher um eine Neuaufnahme von Kommanditisten in die KG.