Hallo!
Hier wird gerade darüber diskutiert, ob es bei der Anmeldung zur Umwandlung einer UG in eine GmbH ausreicht, die Satzungsneufassung als solche anzumelden (vorher Musterprotokoll) oder ob die Kennzeichnungspflicht nach § 10 GmbHG greift und z. B. die Firma, die Vertretungsregelung und die Kapitalerhöhung gesondert angemeldet werden müssen.
Euer Schwarmwissen ist gefragt!!!
UG in GmbH
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Nein, eine pauschale Anmeldung der Satzungsneufassung reicht nicht. Änderungen, die nach § 10 GmbHG in das Handelsregister eingetragen werden, müssen gesondert (schlagwortartig) angemeldet werden.
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- Foren-Azubi(ene)
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Nicht unbedingt. Wir haben den Kommentar gewälzt. Dort steht sinngemäß drin, dass bei einer Satzungsneufassung eine Kennzeichnungspflicht nicht erforderlich ist. Wir haben die Anmeldung jetzt zum Gericht eingereicht, ohne konkrete Kennzeichnung der Änderungen (was ja irgendwie auch Sinn macht, wenn die Neufassung insgesamt angemeldet wird). Ich lasse mich überraschen, eine Verfügung haben wir noch nicht bekommen und das Gericht ist damit immer sehr schnell...
Falls es jemanden interessiert, kann ich hier ja das Ergebnis mitteilen...
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