Hallo alle!
Wir haben die Auflösung einer GmbH angemeldet und einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss beigefügt. Nun hat das zuständige Amtsgericht darauf aufmerksam gemacht, dass es laut Liste der Gesellschafter noch einen weiteren Gesellschafter gibt, der ebenso zustimmen muss. Eine Nachfrage bei der Gesellschaft hat ergeben, dass dieser jedoch bereits vor vielen Jahren verstorben ist. Erben waren seinerzeit zwei Töchter, jedoch wurde nie ein Erbschein beantragt, da dieser wohl nicht benötigt wurde...
Was muss jetzt unternommen werden? Theoretisch ist der Anteil ja auf die Erben übergegangen. Da aber die Gesellschaft nicht mehr tätig ist, keine Gewinne mehr einfährt und nun sowieso aufgelöst wurde, könnte ich mir vorstellen, dass es evlt. ausreicht, eine Sterbeurkunde einzureichen? Anderenfalls wäre es ja ein riesen Aufwand, wenn jetzt z. B. noch ein Erbschein beantragt werden müsste....
Danke im Voraus und viele Grüße!
Liquidation GmbH - Gesellschafter verstorben
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Hm, da bin ich nicht ganz sicher - aber deine Idee klingt gut. Würde ich auf jeden Fall erstmal versuchen.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück