UG Gründung mit Musterprotokoll

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Antworten
Dino
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 03.09.2018, 12:56
Beruf: Notarfachwirtin / Rechtsanwalts- & Notarfachangestellte
Software: Andere

#1

17.01.2019, 10:55

Hallo Zusammen :)

ich habe den Auftrag eine UG Gründung (Musterprotokoll, 3 Gesellschafter, Stammkapital 100,00 €) vorzubereiten.

Das habe ich soweit auch erledigt, das Musterprotokoll ausfüllen ist ja nicht schwer. Die Anmeldung auch nicht... Allerdings schaute ich dann in 2 UG-Gründungen von 2017 rein, die ich mal gemacht habe. Ich habe bei den vorherigen Gründungen weder eine Satzung noch eine Gesellschafterliste eingereicht. Ist das so normal? Braucht man das nicht?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. :) :thx

VG, Dino
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2192
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

17.01.2019, 11:20

Ja, das ist normal. Die Musterprotokolltexte enthalten die Satzung als auch die Gesellschafterliste und auch die spezielle Geschäftsführerbestellung, so dass sie nicht gesondert gefertigt werden müssen.
Da die Satzung des Musterprotokolls sehr knapp ist und keine Regelungen für mehrere Gesellschafter enthält, ist man überwiegend der Meinung, dass sie für Mehrpersonen-GmbHs eigentlich ungeeignet ist und besser eine individuelle GmbH-Gründung (ohne gesetzliches Musterprotokoll und dessen Beschränkungen) wäre, wozu der Notar raten kann. Wenn sie aber trotzdem die erst mal günstigere vereinfachte Gründung mit gesetzlichem Musterprotokoll wollen, wird man das dann aber natürlich so machen müssen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Dino
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 03.09.2018, 12:56
Beruf: Notarfachwirtin / Rechtsanwalts- & Notarfachangestellte
Software: Andere

#3

17.01.2019, 11:36

Martin Filzek hat geschrieben:
17.01.2019, 11:20
Ja, das ist normal. Die Musterprotokolltexte enthalten die Satzung als auch die Gesellschafterliste und auch die spezielle Geschäftsführerbestellung, so dass sie nicht gesondert gefertigt werden müssen.
Da die Satzung des Musterprotokolls sehr knapp ist und keine Regelungen für mehrere Gesellschafter enthält, ist man überwiegend der Meinung, dass sie für Mehrpersonen-GmbHs eigentlich ungeeignet ist und besser eine individuelle GmbH-Gründung (ohne gesetzliches Musterprotokoll und dessen Beschränkungen) wäre, wozu der Notar raten kann. Wenn sie aber trotzdem die erst mal günstigere vereinfachte Gründung mit gesetzlichem Musterprotokoll wollen, wird man das dann aber natürlich so machen müssen.
Vielen Dank für die Antwort. Habe vor paar Minuten meinem Chef gesagt, dass ich in den anderen Gründungen auch keine Satzung hatte. Er meinte aber, "machen sie trotzdem eine, wir reichen dann aber nur das Protokoll und die Anmeldung ein." Macht das denn überhaupt Sinn? Steht das irgendwo, dass man keine braucht? Dann kann ich ihm das zeigen.. :thx
larifari
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 17.12.2014, 10:52
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

17.01.2019, 16:27

Das ergibt sich aus §§ 2 und 3 GmbHG.
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2192
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#5

17.01.2019, 17:31

Wenn der Chef trotzdem die Satzung will, aber weiß, dass dann nur das Protokoll und die Anmeldung einzureichen sind, weiß er das ja auch. Ich vermute mal, dass es eine entsprechende Büro-Übung ist, von allen GmbHs gleich solche Satzungen (als Service) anzufertigen, um bei künftigen Satzungsänderungen zu wissen, wie die letzte Satzung aussah; ich glaube, das machen einige Notariate so.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Dino
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 03.09.2018, 12:56
Beruf: Notarfachwirtin / Rechtsanwalts- & Notarfachangestellte
Software: Andere

#6

21.01.2019, 15:15

Dankeschön!
Antworten