Hallo zusammen,
bei einer GmbH soll der jetzige Geschäftsführer mit Wirkung ab dem 01.01.2019 abberufen werden und ein neuer Geschäftsführer mit Wirkung ab dem 01.01.2019 bestellt werden.
Kann der neue Geschäftsführer die Handelsregisteranmeldung jetzt schon unterschreiben und ich reiche Sie am 02.01.2019 einfach ein oder kann er diese erst nach dem 01.01.2019 unterzeichnen?
Viele Grüße,
noto-fee