Satzungsänderung mit mehreren Beschlüssen

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Oxana
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#1

18.09.2018, 08:20

Liebe Forummitglieder, :wink1

ich benötige Hilfe! Und zwar haben wir einen Gesellschafterbeschluss einer GmbH mit folgenden Satzungsänderungen
1. Sitzverlegung
2. Neufassung Unternehmensgegenstand
3. Befreiung vom Wettbewerbsverbot (Neufaufnahme).
beurkundet.

Ich bin ratlos, ob ich die Werte für die Beurkundung des Beschlusses in diesem Fall zusammenrechnen soll (je 30.000,00 € x 3 = 90.000,00 €).

Ein Gesellschafter hat sich durch vorgelegte Vollmacht vertreten lassen. Löst es eine zusätzliche Gebühr aus, außer der Beglaubigungsgebühr?

Vielen Dank im Voraus!
Martin Filzek
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#2

18.09.2018, 13:26

Für den beurkundeten Beschluss mit den mehreren Satzungsänderungen ohne bestimmten Geldwert ist, wie auch für die vollständige Neufassung der Satzung, gem. § 109 Abs. 2 Nr. 4 c von nur einem (gegenstandsgleichen) Geschäftswert § 108 i.V.m. § 105 auszugehen =1 % des eingetragenen Stammkapitals Mindestwert 30.000 Euro.

Für die wahrscheinlich in getrennter späterer Urkunde gefertigte HR.-Anmeldung wird nach überwiegender Ansicht wohl dasselbe gelten (zum Teil wurde für jede gesondert einzutragende Tatsache wegen § 111 Nr. 3 eine Gegenstandsverschiedenheit gefordert und vom LG Bielefeld auch mal bestätigt, ist aber danach vom OLG Hamm in der höheren Instanz nicht so gesehen worden).
Allerdings könnte bei der HR.-Anmeldung noch als gesonderter Gegenstand hinzukommen, dass nach der Sitzverlegung evtl. (bzw. höchstwahrscheinlich) auch der neue inländische Sitz der Gesellschaft angemeldet wird, wofür in § 105 Abs. 5 GNotKG ein Wert von 5.000 Euro vorgesehen ist. Ob dies gegenstandsgleich ist mit der Anmeldung der Sitzverlegung war und ist streitig. Aber richtig ist wohl die auch von der Notarkasse München in der letzten Auflage (12. von 2017) unter Aufgabe der in der Vorauflage (11. von 2015) vertretene Meinung, dass es eine gegenstandsverschiedene Anmeldung ist, weil seit MoMiG (1.11.2008 in Kraft getreten) ja der Sitz verlegt werden kann, aber die inländische Geschäftsanschrift unverändert bleiben könnte. Deshalb wäre wohl bei der HR.-Anmeldung ein Wert von insgesamt 35.000 Euro richtig, falls die Anmeldung einer neuen inländischen Geschäftsanschrift darin mit enthalten ist.

Zu der Frage, welche Mehrkosten außer einer Beglaubigungsgebühr für die Beglaubigung der Stimmrechtsvollmacht entstehen habe ich gegoogelt "Welche Form ist für eine Stimmrechtsvollmacht GmbH erforderlich" und meine als Ergebnis gesehen zu haben, dass im Normalfall die reine Schriftform genügt hätte. Sofern nicht die Satzung strengere Voraussetzungen regelt, wäre daher zu überlegen, ob eine etwa bereits berechnete oder zur Berechnung vorgesehene Beglaubigungsgebühr gem. § 21 GNotKG unberechnet bleibt.

Fragen dieser und anderer Art auch bei den halbtägigen Notarkosten-Seminaren am 24.10.2018 in Frankfurt a. M., 14.11. in Berlin, 16.11. in Hannover, 21.11. in Hamburg, 28.11. in Essen und 30.11. in Bremen sowie beim 2,5-tägigen Intensivkurs Notarkosten vom 18. - 20.Okt. 2018 in 25774 Lehe. Oben in der Rubrik Aus- und Weiterbildung sind die Seminartermine bereits eingestellt, in der eigenen Internetseite folgt das kurzfristig, hat diesmal wegen der DSGVO-Sachen länger gedauert, beeile mich jetzt aber. Anmeldungen schon jetzt natürlich formlos per E-Mail info@filzek.de oder Fax 04841 / 23 29 möglich.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Oxana
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#3

18.09.2018, 15:50

Vielen herzlichen Dank Herr Filzek!
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