Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
-
sam123
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 37
- Registriert: 02.10.2013, 10:52
- Beruf: Reno-gehilfin
- Wohnort: Schleswig-Holstein
#1
08.11.2016, 15:10
Hallo, ich habe eine Gesellschaftssache, in dem der einzige Gesellschafter nunmehr verstorben ist. Gemäß notariellem Testament ist er von seiner Ehefrau und seinem Sohn beerbt worden. Das Testament wurde auch bereits eröffnet. Weiß jemand, ob es reicht, wenn wir das Eröffnungsprotokoll nebst dem eröffneten Testament zusammen mit einer Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister einreichen und gibt es für diesen Fall ein Muster? Ich konnte bisher für diesen Fall keine Muster finden.
Vielen Dank für Eure Antworten.
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
-
NoFaWi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 166
- Registriert: 06.08.2009, 18:19
- Beruf: Notariatsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover
#2
08.11.2016, 15:21
Gesellschaftsform?
-
sam123
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 37
- Registriert: 02.10.2013, 10:52
- Beruf: Reno-gehilfin
- Wohnort: Schleswig-Holstein
#3
08.11.2016, 15:28
Entschuldigung es handelt sich um eine GmbH.
-
NoFaWi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 166
- Registriert: 06.08.2009, 18:19
- Beruf: Notariatsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover
#4
08.11.2016, 15:36
1. Prüfe den Gesellschaftsvertrag (enthält dieser eine Nachfolgeklausel?)=>Gesellschaftsrecht VOR Erbrecht
2. Wenn keine Nachfolgeklausel enthalten=>neue Liste der Gesellschafter fertigen (zu unterzeichnen vom GF)=>ab ans Gericht
-
sam123
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 37
- Registriert: 02.10.2013, 10:52
- Beruf: Reno-gehilfin
- Wohnort: Schleswig-Holstein
#5
08.11.2016, 15:40
Vielen Dank für Deine Antwort. Den Gesellschaftsvertrag hatte ich bereits geprüft, jedoch war in diesem keine Nachfolgeklausel enthalten. Dann ist das ja gar nicht so schlimm.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)