Namensänderung Prokuristin

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-Leni-
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#1

09.09.2015, 12:01

Kann mir jemand helfen?
Muss die Namensänderung einer Prokuristin (durch Heirat) per HR-Anmeldung inkl. UBegl. beim Amtsgericht angemeldet werden oder genügt es, wenn ein "formloses Schreiben" gemacht wird, also die Gesellschaft etwas schreibt und wir das dann als Bote per EGVP einreichen?
Danke schon mal!
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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#2

09.09.2015, 14:42

Die Namensänderung ist formell anzumelden. Eine Besonderheit besteht lediglich bei den Kosten der Anmeldung. Da diese Änderung keine wirtschaftliche Bedeutung hat, ist gem. § 105 Abs. 5 GNotKG lediglich ein Wert von 5 000 EUR anzusetzen.
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#3

09.09.2015, 14:59

Habe ich mir schon fast gedacht, so wie bei der Adressänderung ohne Sitzverlegung. Danke!
-Leni-

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#4

11.09.2015, 10:32

Noch eine Frage: Ist ein Nachweis beizufügen (Heiratsurkunde)?
-Leni-

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Jupp03/11

#5

11.09.2015, 13:42

selbstverständlich.
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#6

15.09.2015, 09:39

:thx
-Leni-

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