wir haben hier einen Gesellschaftsvertrag vorliegen, in dem das Stammkapital wie folgt aufgeführt ist:
"€ 51.129,19 Mio (in Worten: Euro einundfünfzigtausendeinhundertneunundzwanzigkommaneunzehn)".
Es ist den Beteiligten jetzt erst aufgefallen, dass da "Mio" steht (der GV ist bereits ein paar Jahre alt). Die Frage der Beteiligten ist jetzt, ob dies in irgendeiner Weise schädlich ist. Im Register ist der richtige Betrag eingetragen. Daher habe ich gesagt, dass dies zunächst nicht schädlich sei, man das bei der nächsten Änderung des Gesellschaftsvertrags ja beheben kann. Damit waren die Beteiligten aber nicht zufrieden. Jetzt habe ich so im Ohr, dass im Zweifel das geschriebene Wort gilt. Ist das richtig? Und wenn ja, weiß jemand, wo man zu diesem Thema etwas findet? Ich bin schon einige Quellen durchgegangen, habe aber leider nichts finden können. Vielleicht bin ich aber auch auf dem Holzweg.
Eventuell weiß jeman Rat
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
(Ups...ich sehe gerade, ich habe auf die Schnelle die Frage in´s falsche Forum gestellt. Sorry!)
Viele Grüße
Katzenbaer