Stammkapital in Zahlen und ausgeschrieben

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Katzenbaer
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#1

30.04.2015, 13:03

Hallo Zusammen,

wir haben hier einen Gesellschaftsvertrag vorliegen, in dem das Stammkapital wie folgt aufgeführt ist:

"€ 51.129,19 Mio (in Worten: Euro einundfünfzigtausendeinhundertneunundzwanzigkommaneunzehn)".

Es ist den Beteiligten jetzt erst aufgefallen, dass da "Mio" steht (der GV ist bereits ein paar Jahre alt). Die Frage der Beteiligten ist jetzt, ob dies in irgendeiner Weise schädlich ist. Im Register ist der richtige Betrag eingetragen. Daher habe ich gesagt, dass dies zunächst nicht schädlich sei, man das bei der nächsten Änderung des Gesellschaftsvertrags ja beheben kann. Damit waren die Beteiligten aber nicht zufrieden. Jetzt habe ich so im Ohr, dass im Zweifel das geschriebene Wort gilt. Ist das richtig? Und wenn ja, weiß jemand, wo man zu diesem Thema etwas findet? Ich bin schon einige Quellen durchgegangen, habe aber leider nichts finden können. Vielleicht bin ich aber auch auf dem Holzweg.

Eventuell weiß jeman Rat :kopfkratz

(Ups...ich sehe gerade, ich habe auf die Schnelle die Frage in´s falsche Forum gestellt. Sorry!)

Viele Grüße
Katzenbaer
Jupp03/11

#2

30.04.2015, 13:31

Wirf mal einen Blick in 44a BeurkG.
Katzenbaer
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#3

30.04.2015, 14:31

Jupp03/11 hat geschrieben:Wirf mal einen Blick in 44a BeurkG.
Die Idee hatte ich auch schon. Hilft mir aber hier leider nicht weiter. Der Gesellschaftsvertrag ist nicht bei uns gemacht worden. Der Fehler scheint in der Vergangenheit auch deshalb passiert zu sein, weil man meinte, den GV einfach mal "in´s Reine" abtippen zu müssen. Warum auch immer. Bei dieser Aktion hat man sich dann wohl "vertippt". Dies geschah im Zuge einer Satzungsänderung, die jedoch nicht diesen § betraf. Der den Satzungsänderungsbeschluss beurkundende Notar hat die Bescheinigung zwar erteilt, aber diesen Fehler in der Abschrift übersehen. Das Gericht dann wohl auch, sodass der GV so auch veröffentlicht wurde. Einfach durch uns verbessern, wie § 44a BeurkG sagt, scheidet daher m.M. nach für uns aus.
Jupp03/11

#4

30.04.2015, 14:43

Dann war der Fehler also nicht im Ursprungsvertrag enthalten, sondern ist jetzt erhalten in der letztgültigen Fassung?
Katzenbaer
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#5

30.04.2015, 15:45

So ist es, leider.
Jupp03/11

#6

30.04.2015, 15:50

Und warum kann das der seinerzeitige Notar heute nicht mehr berichtigen und dem Gericht eine geänderte letztgültige Fassung nach Absprache mit dem Richter zukommen lassen? Ich würde entsprechendes machen unter Berufung auf § 378 Famfg.
Katzenbaer
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#7

30.04.2015, 17:14

Das können wir tatsächlich mal versuchen. Danke für den Hinweis. Kann ja mal bei Gelegenheit berichten, ob es geklappt hat. :thx
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