Sitzverlegung einer GmbH in Liquidation

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Maria56
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#1

03.03.2015, 12:46

Hallöchen,
ich habe da mal eine Frage. Wir sollen hier die Sitzverlegung einer GmbH, welche sich in Liquidation befindet, veranlassen.

Der Liquidator muss die Anmeldung der Sitzverlegung beantragen. Aber wie sieht es mit einem Beschluss aus? Muss dieser beurkundet werden, und wenn ja, ersetzt der Liquidator die Gesellschafter???

Vielen Dank für die Hilfe!!!
JensW
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#2

03.03.2015, 15:59

Ähm... Ein Beschluss, in welchem der Gesellschaftsvertrag geändert wird, muss immer beurkundet werden. Ob sich die Gesellschaft in Liquidation befindet, ist nicht von Belang...
Ich glaube, Du wirfst da noch was durcheinander...
Warum sollte der Liquidator den Gesellschafter ersetzen? Der Liquidator ist der Liquidator und der Gesellschafter ist der Gesellschafter. Diese beiden Positionen können zwar von der gleichen Person parallel wahrgenommen werden aber jedes Organ gibt seine Erklärungen für sich ab...
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