Löschung eines e.K. im Handelsregister

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Meike69
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#1

04.02.2015, 08:26

Hallo, ich brauche mal wieder im Gesellschaftsrecht Eure Hilfe.

Unser Mandant ist als e.K. im Handelsregister eingetragen. Nun möchte er die Eintragung im Handelsregister löschen lassen, will aber den Geschäftsbetrieb dann ohne Eintragung im Handelsregister weiterführen.

Ist dies möglich und muss ich etwas beachten?

In den Mustern wird immer erwähnt, dass der Geschäftsbetrieb aufgegeben wurde und die Firma erloschen ist. Dies ist bei mir ja nicht der Fall.

Wäre super, wenn mir einer weiterhelfen könnte. Vielleicht denke ich auch nur zu kompliziert.
Meike69
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#3

09.02.2015, 10:16

Super, vielen Dank :thx
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