Anwesenheitsliste bei VR-Anmeldung

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kleinela
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#1

14.01.2014, 14:10

Hallo,

wann muss ich bei Vereinsregisteranmeldungen die Anwesenheitsliste beifügen? Nur bei Gründung eines Vereins? Oder auch bei späteren Anmeldungen?

Muss die Anwesenheitsliste von allen Beteiligten unterschrieben sein?

Viele Grüße
Ela
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Manfred Fisch
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#2

14.01.2014, 14:27

Der Anmeldung nie :mrgreen:

Aber dem Protokoll der Mitgliederversammlung - grundsätzlich bei Veränderungen in der Satzung und/oder Vorstandswahlen. Also immer dann, wenn die Anmeldung aufgrund einer Beschlussfassung der Mitglieder erfolgt (bei bei Kapitalgesellschaften, wo die Geschäftsführer etwas aufgrund Beschluss der Gesellschafter anmelden).
Jupp03/11

#3

14.01.2014, 14:30

Da sagt Sauter aber was anderes.
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Manfred Fisch
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#4

14.01.2014, 16:10

Verrätst Du mir, was Sauter sagt?
Jupp03/11

#5

14.01.2014, 16:21

Rd 128
Eine Anwesenheitsliste kann, muss aber nicht dem Protokoll als Anlage beigefügt werden.

Rd 181
Die Führung einer Anwesenheitsliste ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen, wenn nach der Satzung die Beschlußfähigkeit der Versammlung von der Anwesenheit einer bestimmten Zahl von Mitgliedern abhängt.


Das ich eine derartige Anwesenheitsliste immer verlangt habe, steht auf einem anderen Blatt Papier. Es ist nur keine Mussvorschrift.
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Manfred Fisch
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#6

14.01.2014, 16:27

Stimmt :good Der Versammlungsleiter kann natürlich auch Beschlussfähigkeit feststellen.

Ich empfehle dennoch immer Anwesenheitslisten - gerade für den Fall, dass hinterher einer der Vereinsmeier kommt und behauptet, die Versammlung sei eben nicht beschlussfähig gewesen. :wink:
Dann komm ich halt in die Hölle,
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NORTHERN DINO
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#7

14.01.2014, 16:39

Ich habe diese Liste sowohl als Registergericht immer erfordert als auch als Vereinsvorstand immer automatisch beigefügt. Das erspart gerade bei "Vereinsmeierei" eine Menge Ärger. Vielfach wird aber eben auch im Protokoll die Beschlussfähigkeit ausdrücklich festgestellt, was ausreichend ist.
~ Grüßle ~
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