Vereinsauflösung/Best.Liquid.

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brainy
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#1

12.07.2013, 12:37

Habe noch eine Vereinsauflösung:
Weder in der Satzung, noch im Protokoll der MV sind Liquidatoren bestellt, heißt das, dass automatisch ALLE Vorstandsmitglieder als Liquidatoren anzumelden sind und wenn ja, vertreten dann ALLE oder zwei davon (wie der Vorstand bisher) der Verein? Frag mich also, ob die Anmeldung zur Auflösung von allen drei Vorstandsmitgliedern oder nur zwei unterschreiben müssen???
Jupp03/11

#2

12.07.2013, 16:48

In § 48 BGB ist alles dokumentiert.
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