Vermerk gem. § 54 GmbHG auch bei Limited?

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Claudia7876
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#1

26.09.2007, 10:05

Schönen guten Morgen! Benötigt man bei der Anmeldung der Gegenstandserweiterung einer Zweigniederlassung einer Limited auch so etwas wie den Gesellschaftsvertrag mit Vermerk gem. § 54 GmbHG ? Wir hatten hier echt noch nie etwas mit Limited und der erste Fall gleich so etwas... :frust
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

26.09.2007, 14:02

bei Zweigniederlassungen ist m.E. nur bei Errichtung der GSVertrag der Ltd einzureichen, später nicht mehr, es sei denn bei der Ltd wird was geändert und bei der Zweigniederlassung soll das auch eingetrage nwerden
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Lena
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#3

26.09.2007, 14:08

Ja, dsa sehe ich auch so. Du änderst ja selbst nicht den Gesellschaftsvertrag. Der wird ja fürs Register in England geändert - und das kann ja ein deutscher Notar nicht beurkunden. Wenn die Erweiterung in England eingetragen ist, dann kannst du die neue Satzung (mit Übersetzung/Apostille) zum Gericht einreichen und die Änderung des Geschäftszwecks anmelden.
Liebe Grüße
Lena

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Claudia7876
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#4

27.09.2007, 09:22

Guten Morgen und vielen Dank! Habe ich mir gestern auch noch Gedanken drüber gemacht und die sind nun von Euch bestätigt worden.

lg Claudia :pcwink
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