Hallo Leute
beim erstellen einer Kostenrechnung bin ich darauf gestossen, das man auch eine
Gebühr für die auftragsgemässe Anzeige der Geschäftsanteilsabtretung an die
Gesellschaft durch den Notar Parag. 147 Abs. 2 ..... nehmen kann.
(Wurde bislang von uns nicht gemacht.)
10Prozent des Wertes des abgetretenen und zu einem Kaufpreis verkauften Geschäftsanteils
Anzeige erfolgt durch Übersendung der neuen Gesellschafterliste?
Als ich nun auf Forenodurchsuchen gegangen bin habe ich in einem anderen
Beitrag gelesen, dass diese Gebühr nicht mehr genommen werden darf
Stimmt dies oder nehmt ihr diese Gebühr auch weiterhin?
LG Helga