Hallo liebe Leute!!!
Ich stehe mal wieder auf dem Schlauch!!!
Der Fall ist so:
Umwandlung durch Anwachsung der Geschäftsanteile einer OHG in eine schon bestehende GmbH & Co. KG.
Der Gesellschaftervertrag oder auch Vereinbarung ist von einem anderen RA vorbereitet worden, dieser soll privatschriftlich unterzeichnet werden.
Nun soll ich nur noch die Handelsregisteranmeldung machen für die Anwachsung und spätere Erlöschung der OHG. Ist es richtig, dass der Gesellschafterbeschluss über die Abtretung und Anwachsung der Geschäftsanteile ebenfalls privatschriftlich sein kann, also ohne notarielle beurkundung? Ich bin verwirrt.
Vielen dank für eure hilfe
lg
Gesellschafterbeschl. v GmbH & Co. KG privatschriftl?
- stefan2209
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Ich wage mal ganz vorsichtig eine Antwort:
Weil Änderungen in den Kommanditanteilen / Kommanditisten regelmäßig nur der Anmeldung durch alle Gesellschafter bedürfen und kein Anteilsübertragungsvertrag vorgelegt werden muss, sollte dies auch hier genauso möglich sein, denn die Gesellschafter der OHG treten doch jetzt mit ihren jeweiligen Anteilen als Kommanditisten in die KG ein, oder?
Weil Änderungen in den Kommanditanteilen / Kommanditisten regelmäßig nur der Anmeldung durch alle Gesellschafter bedürfen und kein Anteilsübertragungsvertrag vorgelegt werden muss, sollte dies auch hier genauso möglich sein, denn die Gesellschafter der OHG treten doch jetzt mit ihren jeweiligen Anteilen als Kommanditisten in die KG ein, oder?
alles im (Siegel-)Lack