Hallo, wir haben die Liquidation einer UG angemeldet. Stammkapital 1,00 €.
Bin mir im Moment nicht ganz klar, welchen Wert ich für die Anmeldung nehmen kann:
25.000,00 € oder 1,00 € ?????:oops:
Liquidation UG
Wie war das noch mal? So und so viel % vom Stammkapital, mindestens 25.000 € und höchstens 500.000 €, glaube ich. Also würde ich sagen 25.000 €...
- Lovis
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Ich habe nirgends gefunden, dass auch die Anmeldung der Liquidation kostenprivilegiert ist. Daher würde ich auch den Mindestwerg von 25.000 EUR als Geschäftswert ansetzen.
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
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Ich denke auch, dass die von lovis und von Revisor vertr. Mng. mit der herrsch. Mng. in der Literatur übereinstimmt. Man könnte zur Begründung vielleicht noch sagen, dass der Gesetzgeber die Gründung von GmbHs bzw. UGs mit Musterprot. fördern wollte, nicht aber deren Beendigung / Liquidation. Gegenargument wäre, dass angesichts des winzigen Stammkap. der Wert des Mindestwertes dann unverhältnismäßig hoch sei und deswegen auch die Liquidation unter § 41 d KostO gefasst werden sollte. Da aber auch bei dem Mindestwert eine 5/10-Geb. für die Anmeldung der Liquidation nicht zu riesigen Kosten führt (nur 42 Euro statt sonst 10 Euro Mindestgebühr; im Fall des Entwurfs der Liqu. durch Mandant nur 1/4-Geb.= 21 Euro beim Mindetwert statt sonst auch 10 Euro), spricht m. E. auch mehr für die herrsch. Mng., dass § 41 d hier nicht anzuuwenden ist und der Mindestwert im Vereinfachungsinteresse hinzunehmen ist.
Fragen des § 41 d u. sonstige Bewertungsfragen aus Handelsregister-, Gesellschaftsrecht usw. auch in den Seminaren Update KostO (Notarkosten) am 16.11. Hamburg, 18.11. Berlin, 21.11. Hannover, 23.11. Frankfurt a. M. u. 25.11.2011 Essen (jeweils 13 - 16.45 Uhr, siehe http://www.filzek.de" target="blank).
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