Hallo,
wir hatten eine VR-Anmeldung zum Gericht gegeben,
u.a.
1. der 2. Kassenwart A aus dem Vorstand ausgeschieden (mittlerweile verstorben)
2. zum neuen Kassenwart wurde B gewählt
3. Schriftführerin C ist aus dem Vorstand ausgeschieden
4. zur neuen Schriftfüherin wurde D gewählt, die gleichzeitig
1.Vorsitzende des Vereins ist.
Nun Verfügung des Gerichts
a) als 2. Kassenwartin ist E immer noch eingetragen.Es wird um Vorlage eines
Protokolls gebeten, aus dem sich ihr Ausscheiden und die Bestellung von A
als 2. Kassenwart ergibt. Ausserdem wird um Anmeldung des Ausscheidens
von E gebeten ( mittlerweile E auch verstorben)
b) Es wird um Neuwahl bezüglich der Schriftführerin gebeten und um eine neue
Anmeldung nebst Vorlage des Protokolls, da die 1. Vorsitzende nicht gleich-
zeitig Schriftführerin sein darf.
Protokoll einer Mitgliederversammlung aus dem Jahr 1999 liegt vor, Wahl von A
als 2. Kassenwart, Unterlagen über einen Rücktritt von E liegen nicht vor.
Protokoll vom August 2011 liegt vor, Wahl der neuen Schriftführerin F
Ich habe nun folgende Anmeldung gefertigt
1. 2. Kassenwartin E ausgeschieden
2. zum neuen 2. Kassenwart wurde A gewählt
3. der Kassenwart A ist ausgeschieden (schon in der ersten Anmeldung enthalten).
4. zum neuen Kassenwart wurde. B gewählt (schon in der ersten Anmeldung enthalten)
5. die Schriftführerin C ist ausgeschieden ( schon in der ersten Anmeldung enthalten)
6. zur neuen Schriftführerin wurde F gewählt.
Gleichzeitig übermittle ich die beiden Protokolle.
Würdet ihr die Anmeldung auch so schreiben oder anders?
Wäre es sinnvoller zwei getrennte Anmeldungen vorzunehmen?
Ich hoffe ich habe jetzt nicht zu viel von mir gegeben.
Wäre für eine Anwort dankbar, da ich noch nicht soviel mit Entwürfen von VR-Anmeldungen
zu tun hatte.
LG Helga
b)