Sperrjahr bei Auflösung UG!?

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brainy
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#1

03.05.2011, 15:40

Tach Zusammen,

habe mal wieder eine kleine - spezielle - Frage :roll:

Wie kann man auf dem schnellsten Wege aus einer UG eine GmbH machen?

Ich sehe da nur 2 Möglichkeiten:
1. erst wenn 25.000 € erreicht sind kann man umwandeln ODER
2. UG löschen und GmbH neu anmelden

Vielleicht habe ich eine Möglichkeit übersehen!?
Bei der 2. Alternative bin ich mir gerad nicht sicher, ob auch da das Sperrjahr eingehalten werden muss!?
Dann käme ja eher die 1. Idee in Frage

Hoffe auf Eure Rückmeldungen :wink:

Danke!
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Lovis
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#2

03.05.2011, 18:28

Auch bei einer UG muss die Liquidation durchgeführt werden. Warum wird das Stammkapital der UG nicht per Beschluss auf 25.000 bzw. 12.500 erhöht?
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#3

03.05.2011, 22:24

Da die UG sozussagen nur eine Unterform der UG ist, kannst du durch Beschluss, wie Lovis bereits ausgeführt hatte, das Stammkapital erhöhen. Du musst nichts liquidieren oder löschen und neugründen.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
brainy
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#4

04.05.2011, 08:36

Aber das Stammkaptial muss doch dann auch in Höhe von 25.000 Euro eingezahlt sein. Es reicht doch in dem Fall nicht aus, dass 50 % eingezahlt sind, zur Umbenennung in GmbH muss doch voll eingezahlt sein. Das hatte ich zumindest schon so recherchiert
Linda*
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#5

04.05.2011, 09:36

brainy hat geschrieben:Aber das Stammkaptial muss doch dann auch in Höhe von 25.000 Euro eingezahlt sein. Es reicht doch in dem Fall nicht aus, dass 50 % eingezahlt sind, zur Umbenennung in GmbH muss doch voll eingezahlt sein. Das hatte ich zumindest schon so recherchiert
Hatten wir das nich neulich hier schon geklärt? http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=55&t=48558" target="blank

Hast du denn mal bei Gericht angerufen und in Erfahrung bringen können, ob Volleinzahlung erforderlich ist?

Im Übrigen würde ich den anderen Weg (also Löschung UG und Neugründung) schon deshalb nicht empfehlen, weil es sich ja nicht mehr um eine Bargründung der GmbH handelt; ich gehe davon aus, dass das UG-Unternehmen eingebracht werden soll in die neue GmbH, also handelt es sich um eine Sachgründung resp. verdeckte Sachgründung... Und zumindest verdeckt ist nicht erlaubt, § 5 Abs. 4 GmbHG.
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Lovis
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#6

04.05.2011, 09:40

Stimmt! Ich hatte den Fall in der Praxis noch nicht gehabt :) und bin von dem "Mindestwert" gem. § 7 GmbHG ausgegangen.
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brainy
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#7

04.05.2011, 09:48

Es ist insoweit geklärt, dass zur Umbennenung in GmbH voll eingezahlt werden muss (25.000);

Meine Frage ist eigentlich, ob es noch einen schnelleren Weg gibt von der UG zur GmbH zu kommen? Oder ob diese 25.000 erst "angespart/zurückgelegt" werden müssen!?
brainy
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#8

04.05.2011, 11:20

Hat denn keiner eine Idee???
Oder gibt es einfach keine andere Möglichkeit?
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Lovis
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#9

04.05.2011, 11:26

Die Antwort wurde m. E. schon genannt, Stammkapital erhöhen.
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