Habe nun zum ersten Mal so eine Umwandlung vor mir...
Wir haben die UG vor kurzem hier gegründet und Mdt. kommt nun auf 12.500 € und möchte in GmbH umwandeln lassen.
Meine Frage: Ist das jetzt schon möglich??? Ist Voraussetzung zur Umwandlung in GmbH nicht die volle Einzahlung (25.000€) nötig?
Stammkapital bei Umwandlung UG in GmbH
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Hallo!
die "Umwandlung" (in Wirklichkeit nur eine Änderung des Gesellschaftsvertrages mit Kapitalerhöhung) in eine GmbH ist nur möglich, wenn eine Kapitalerhöhung auf mind. 25.000,00 € erfolgt.
Cindy
die "Umwandlung" (in Wirklichkeit nur eine Änderung des Gesellschaftsvertrages mit Kapitalerhöhung) in eine GmbH ist nur möglich, wenn eine Kapitalerhöhung auf mind. 25.000,00 € erfolgt.
Cindy
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Die Frage wird anscheinend durch die Registergerichte unterschiedlich beantwortet. Ich habe in Berlin-Charlottenburg vorher mit der zuständigen Richterin gesprochen; diese sagte mir, dass es ihr reichen würde, wenn 12.500 € eingezahlt sind. Sie wies darauf hin, dass andere Kollegen das anders sehen.brainy hat geschrieben:Vielen Dank!
Die Erhöhung auf 25.000 ist klar, aber die Frage ist eigentlich, ob das Stammkapital (25.000) voll eingezahlt sein muss oder ob auch in diesem Fall 50 % (12.500) ausreichen?
Ich hatte vorher im Kommentar geschaut, der sagte, dass es ginge; ist ja aber immer ein bisschen schwierig mit den Gerichten ...
An deiner Stelle würde ich vorher bei Gericht anrufen und das klären.
Also im Registerrecht (Krafka, Willer, Kühn) steht hierzu "Erhöht die Gesellschaft (UG) ihr Stammkapital auf 25.000 € oder mehr, ist sie wie eine reguläre GmbH zu behandeln und darf, muss aber nicht, die Bezeichnung GmbH führen (§ 5 a Abs. 5 GmbHG).
Der zitierte § aus dem GmbHG (§ 5a ist nur für die UG anwendbar, § 5 betrifft die GmbH) hat folgenden Wortlaut: "Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 (25.000 € für eine GmbH) erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr; die Firma (UG haftungsbeschränkt) nach Absatz 1 darf beibehalten werden."
Also ich schließe daraus, dass eine UG nur in eine GmbH umgewandelt werden darf, wenn auch 25.000 € eingezahlt sind.
Tante Edith sagt: Meine Antwort war etwas zu spät, aber ich würde dann auch mal mit dem zuständigen Richter/Rechtspfleger sprechen
Der zitierte § aus dem GmbHG (§ 5a ist nur für die UG anwendbar, § 5 betrifft die GmbH) hat folgenden Wortlaut: "Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 (25.000 € für eine GmbH) erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr; die Firma (UG haftungsbeschränkt) nach Absatz 1 darf beibehalten werden."
Also ich schließe daraus, dass eine UG nur in eine GmbH umgewandelt werden darf, wenn auch 25.000 € eingezahlt sind.
Tante Edith sagt: Meine Antwort war etwas zu spät, aber ich würde dann auch mal mit dem zuständigen Richter/Rechtspfleger sprechen
[b]Lg, Julie[/b]