Stammkapital bei Umwandlung UG in GmbH

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brainy
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#1

21.04.2011, 10:25

Habe nun zum ersten Mal so eine Umwandlung vor mir...
Wir haben die UG vor kurzem hier gegründet und Mdt. kommt nun auf 12.500 € und möchte in GmbH umwandeln lassen.

Meine Frage: Ist das jetzt schon möglich??? Ist Voraussetzung zur Umwandlung in GmbH nicht die volle Einzahlung (25.000€) nötig?
Cindy
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#2

21.04.2011, 10:52

Hallo!

die "Umwandlung" (in Wirklichkeit nur eine Änderung des Gesellschaftsvertrages mit Kapitalerhöhung) in eine GmbH ist nur möglich, wenn eine Kapitalerhöhung auf mind. 25.000,00 € erfolgt.

:D Cindy
brainy
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#3

21.04.2011, 11:21

Vielen Dank!
Die Erhöhung auf 25.000 ist klar, aber die Frage ist eigentlich, ob das Stammkapital (25.000) voll eingezahlt sein muss oder ob auch in diesem Fall 50 % (12.500) ausreichen?
Linda*
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#4

21.04.2011, 12:00

brainy hat geschrieben:Vielen Dank!
Die Erhöhung auf 25.000 ist klar, aber die Frage ist eigentlich, ob das Stammkapital (25.000) voll eingezahlt sein muss oder ob auch in diesem Fall 50 % (12.500) ausreichen?
Die Frage wird anscheinend durch die Registergerichte unterschiedlich beantwortet. Ich habe in Berlin-Charlottenburg vorher mit der zuständigen Richterin gesprochen; diese sagte mir, dass es ihr reichen würde, wenn 12.500 € eingezahlt sind. Sie wies darauf hin, dass andere Kollegen das anders sehen.

Ich hatte vorher im Kommentar geschaut, der sagte, dass es ginge; ist ja aber immer ein bisschen schwierig mit den Gerichten ...

An deiner Stelle würde ich vorher bei Gericht anrufen und das klären.
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Julie
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#5

21.04.2011, 12:04

Also im Registerrecht (Krafka, Willer, Kühn) steht hierzu "Erhöht die Gesellschaft (UG) ihr Stammkapital auf 25.000 € oder mehr, ist sie wie eine reguläre GmbH zu behandeln und darf, muss aber nicht, die Bezeichnung GmbH führen (§ 5 a Abs. 5 GmbHG).

Der zitierte § aus dem GmbHG (§ 5a ist nur für die UG anwendbar, § 5 betrifft die GmbH) hat folgenden Wortlaut: "Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 (25.000 € für eine GmbH) erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr; die Firma (UG haftungsbeschränkt) nach Absatz 1 darf beibehalten werden."

Also ich schließe daraus, dass eine UG nur in eine GmbH umgewandelt werden darf, wenn auch 25.000 € eingezahlt sind.

Tante Edith sagt: Meine Antwort war etwas zu spät, aber ich würde dann auch mal mit dem zuständigen Richter/Rechtspfleger sprechen :)
[b]Lg, Julie[/b]
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