Gesellschafterlisten

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Feith
Foren-Praktikant(in)
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#1

27.01.2011, 11:02

Hallo,
es wurde beurkundet die Zusammenlegung von Geschäftsanteilen, Euroumstellung und Erhöhung des Stammkapitals. Jetzt meine Frage, muss mann auch extra eine weitere Gesellschafterliste für die Zusammenlegung der Geschäftsanteile einreichen oder nur eine über die übernommenen Geschäftsanteile (wegen Erhöhung Stammkapital), von den Geschäftsführern unterzeichnet und eine Gesellschafterliste nach Gesellschafterbeschluss (also nur eine wie die Geschäftsanteile nunmehr gehalten werden) vom Notar unterzeichnet mit der Bescheinigung gem. § 40 GmbHG?
Wenn eine weitere Liste für die Zusammenlegung erforderlich wäre, müsste diese Liste auch wieder der Notar mit der Bescheinigung unterzeichnen? Denke mal nicht, dass diese Liste erforderlich ist, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.
cerreto
Foren-Azubi(ene)
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Beruf: Notafachwirt

#2

27.01.2011, 12:35

Wir reichen zwei Listen ein. Wenn der Beschluss über die Zusammenlegung beurkundet worden ist, ist für diese Liste der Notar zuständig, bei privatschriftlichem Beschluss der GF. Diese Liste muss sofort eingereicht werden. Die Kapitalerhöhung (Satzungsänderung) wird erst wirksam mit ihrer Eintragung im Register, so dass erst nach Vollzug die weitere neue Liste der Gesellschafter durch den Notar einzureichen ist. § 40 II GmbHG sagt nämlich, dass der Notar nach Wirksamwerden der Veränderung die Liste einzureichen hat.

Es gibt aber auch Meinungen, nach denen kann die neue Liste sofort mit der Anmeldung der Kapitalerhöhung vorgelegt werden.

Unabhängig von den obigen Listen ist die Liste der Übernehmer der neuen Anteile einzureichen.

cerreto
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