Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
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Margot
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#1
10.01.2011, 12:02
Liebe Mitstreiter/innen,
habe GmbH mit 3 Gesellschaftern, jeweils Geschäftsanteil 17.000,00 DEM.
M. E. muss bei Teilung und Veräußerung eines Anteils an die beiden anderen Gesellschafter (jeweils also 8.500,00 DEM) nicht Umstellung auf € und Glättung erfolgen. Oder hat sich da was geändert?
Liebe Grüße und vorab schon einmal
Margot
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cerreto
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#2
10.01.2011, 14:27
Korrekt, solange sich das Kapital nicht ändert, kann alles bei DM bleiben (§ 1 EGGmbHG).
cerreto
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Jupp03/11
#3
10.01.2011, 14:39
Dann bin ich mal gespannt, was das Registergericht sagen wird nach Erhalt der Liste
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Margot
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#4
10.01.2011, 15:18
Liebe Mitstreiter/innen,
Jupp schreibt: "Dann bin ich mal gespannt, was das Registergericht sagen wird nach Erhalt der Liste"
Lt. § 1 EGGmbHG muss doch nur Umstellung auf € vorgenommen werden, wenn Stammkapital sich ändert, nicht doch bei Veränderung dahingehend, wenn DM-Anteile übertragen werden? Oder lese ich das falsch? Die GmbH ist bereits 1997 im HR eingetragen worden. Eine Änderung dieses § habe ich nicht festellen können. Die hier gehaltenen Kommentare sagen dazu auch nichts anderes aus (teilweise veraltet).
Für schnelle und verständliche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße, Margot
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cerreto
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#5
10.01.2011, 15:43
Was sollte das Registergericht sagen? Wenn die alten Teilbarkeitsvorschriften eingehalten werden, gibt es m.E. nichts zu meckern. Dass ein Beschluss gem. § 46 Nr. 4 GmbHG Voraussetzung ist, dürfte klar sein.
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Margot
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#6
11.01.2011, 12:42
Ich habe heute mit dem zuständigen Rechtspfleger telefoniert. Umwandlung in € und somit dann Glättung ist nicht erforderlich. Einreichen der Liste in DM ist okay.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
an cerrreto und auch an Jupp.
Frohes Schaffen bzw. für Jupp Genuss des Ruhestandes
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
, Gruß Margot