Kosten Vereinbarung Gütertrennung, Eintragung gesondert

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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elima81
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#1

20.01.2021, 10:58

Hallo,

wir sind ein reines Rechtsanwaltsbüro und ich auch nur Rechtsanwaltsfachangestellte, deshalb kenne ich mich nicht mit Notarkosten aus. Mein Chef bat mich jetzt zu recherchieren, ob Kosten entstehen :panik für den folgenden Fall:
Es wird im Ehevertrag eine Gütertrennung zwischen den Eheleuten vereinbart, die jedoch nur auf gesonderten Antrag eines Ehegatten ins Güterrechtsregister eingetragen werden soll.

Entstehen hier Notarkosten schon für die Vereinbarung des aufgeschobenen Auftrags oder erst wenn einer den Auftrag erteilt, die Eintragung vorzunehmen? Wo kann ich etwas dazu nachlesen? Ich habe im GNotKG nichts dazu gefunden und auch nicht im Internet. :oops:

Ich wäre für jeden Tipp sehr dankbar.

LG Madlen
Notariatsoldie
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#2

20.01.2021, 13:29

Hallo Madlen,

für den Ehevertrag fällt selbstverständlich eine Gebühr an (der Notar arbeitet - wie auch der Anwalt - nicht unentgeltlich), und zwar eine 2,0 Beurkundungsgebühr (Nr. 21 100 des Kostenrverzeichnisses zum GNotKG) nach dem modifizierten Reinvermögen beider Eheleute (siehe § 100 GNotKG). Wenn der Notar später den Antrag auf Eintragung der Gütertrennung zum Güterrechtsregister aus seiner eigenen Urkunde stellt, bekommt er dafür keine gesonderte Gebühr. Nach den Vorbemerkungen 2.1 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG ist nämlich durch die Beurkundungsgebühr die Stellung von Anträgen bei einem Gericht oder einer Behörde abgegolten.

Das modifizierte Reinvermögen wird wie folgt berechnet - und zwar für jeden Ehepartner gesondert:
Höhe des Vermögens
abzüglich der bestehenden Verbindlichkeiten, jedoch beschränkt auf die Hälfte des Vermögens.

Ich hoffe, diese Auskunft hilft weiter.

Notariatsoldie
elima81
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#3

20.01.2021, 17:53

Hallo Notariatsoldie,
lieben Dank für deine Antwort. Selbstverständlich wird der Notar bezahlt, uns war nur nicht ganz klar wie genau in diesem Fall.

LG Madlen
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