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Erwachsenenadoption

Verfasst: 11.06.2019, 21:21
von Ramona A.
Mein Chef sind uns in einer Sache uneins und ich würde für mich gerne mal abchecken, wie das pro cedere ist:
Zum Sachverhalt:
Eine ältere Dame, Witwe, wohlhabend, ist an Krebs erkrankt und adoptiert im Rahmen der Erwachsenenadoption eine Nichte, inzwischen verheiratet.
Wir haben diese Erwachsenenadoption beurkundet, alles war gut. Idylle pur.
Nach Ausspruch der Adoption hat sich das Verhältnis der Parteien drastisch verschlechtert.
Nun tauchen drei weitere Nichten auf, die sich um die Tante kümmern. Jetzt ist man seitens der Nichten auf die Idee gekommen, sich ebenfalls adoptieren zu lassen, damit sich der Anteil der bereits adoptierten Tochter am Erbe verringert und -natürlich- um Steuern zu sparen.
Mein Chef meint nun, im Rahmen der Erwachsenenadoption habe die bereits adoptierte Tochter kein Veto-Recht, sie werde nicht angehört.
Ich meine, es greift § 1769 BGB und das Gericht muss sehr wohl das berechtigte Interesse der Tochter prüfen und da sie durch die neuen 'Kinder' im Erbrecht beeinträchtigt wird, die Adoption möglicherweise auch versagen.
Wie ist denn das pro cedere in solchen Sachen? Bekommt die Tochter eine Abschrift des Adoptionsantrages zugestellt, damit sie ihr Veto einlegen kann?