Kosten Scheidungsfolgenvereinbarung
Verfasst: 23.05.2019, 15:42
Kann mir jemand von Euch sagen, ob es Unterschiede bei den Kosten gibt, wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung
- entweder ganz vom Notar erstellt wird
- oder nur beurkundet werden soll, weil ein RA diese bereits erstellt
hat?
Wie verhält es sich, wenn der RA nur einen Teil ausgearbeitet hätte, weil er z.B. erbrechtliche Regelungen dem Notar überlassen will?
- entweder ganz vom Notar erstellt wird
- oder nur beurkundet werden soll, weil ein RA diese bereits erstellt
hat?
Wie verhält es sich, wenn der RA nur einen Teil ausgearbeitet hätte, weil er z.B. erbrechtliche Regelungen dem Notar überlassen will?