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Kosten Scheidungsfolgenvereinbarung

Verfasst: 23.05.2019, 15:42
von likema31
Kann mir jemand von Euch sagen, ob es Unterschiede bei den Kosten gibt, wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung

- entweder ganz vom Notar erstellt wird
- oder nur beurkundet werden soll, weil ein RA diese bereits erstellt

hat?

Wie verhält es sich, wenn der RA nur einen Teil ausgearbeitet hätte, weil er z.B. erbrechtliche Regelungen dem Notar überlassen will?

Re: Kosten Scheidungsfolgenvereinbarung

Verfasst: 24.05.2019, 06:15
von Lovis
Hallo! Für die Entstehung der Beurkundungsgebühr kommt es nicht darauf an, wer die Urkunde entworfen hat. Die Gebühr fällt mlt Beurkundung an (falls das die Frage war).
Viele Grüße