Kostenfestsetzungsbeschluss bei Scheidung??

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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Tatjana H.
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#1

03.05.2019, 09:40

Guten Morgen,

ich muss gestehen, ich bin etwas überfordert, da wir NIE Scheidungen machen und das hier eine Ausnahme ist für eine gute Mandantin.

Sie wurde Anfang des Jahres geschieden udn jetzt habe ich einen KFB bekommen, dass sie (Antragstellerin) an die GS 301,00 € zahlen soll. Habe mich gefragt, warum man da einen KFB macht. Ist es nicht so, dass bei einer Scheidung jeder seine Kosten tragen muss?? Werden da die Gerichtskosten dann geteilt?

Wäre dankbar für eure Hilfe.

Liebe Grüße

tatjana
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Ciara
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#2

03.05.2019, 09:48

Wie lautet denn die Kostengrundentscheidung? In der Regel werden die Kosten gegeneinander aufgehoben und dann zahlt jeder die Hälfte der GK.
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#3

03.05.2019, 09:51

Grundsätzlich gilt § 150 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 92 ZPO.

Ungewöhnlich erscheint mir allerdings, dass Eure Mandantin als Antragstellerin zahlen soll. Üblicherweise zahlt der Antragsteller den Vorschuss für die gesamten Gerichtskosten und kann sich dann später den auf den Anteil der Gegenseite verrechneten Betrag über die Kostenfestsetzung zurückholen.
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#4

03.05.2019, 09:52

Ciara hat geschrieben:
03.05.2019, 09:48
Wie lautet denn die Kostengrundentscheidung? In der Regel werden die Kosten gegeneinander aufgehoben und dann zahlt jeder die Hälfte der GK.
Ja gegeneinander...

:patsch Man, wenn man immer nur Arbeitsrecht macht dann bekommt man so einfache Sache nicht mehr auf die Kette

danke :knutsch
Tatjana

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