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Adoption auch wirksam bei Tode der leiblichen Mutter nach Beurkundung

Verfasst: 28.11.2018, 11:37
von Hokulani
Hallo Zusammen,

ich habe eine Adoptionsurkunde zwischen einen Ehepaar (2 Frauen) vorbereitet.
Die Mandantin möchte eine Absicherung in der Adoptionsurkunde haben, dass die Adoption auch wirksam wird, wenn die leibliche Mutter nach Beurkundung des Antrages auf Annahme als Kind und vor wirksam werden der Adoption verstirbt.

Könnt Ihr mir bitte helfen.

LG

Re: Adoption auch wirksam bei Tode der leiblichen Mutter nach Beurkundung

Verfasst: 28.11.2018, 19:29
von larifari
Mir ist nicht ganz klar, wobei genau Du Hilfe benötigst.

Re: Adoption auch wirksam bei Tode der leiblichen Mutter nach Beurkundung

Verfasst: 28.11.2018, 19:31
von Hokulani
Kann man den Wunsch der Annehmenden denn realisieren?
Ist das rechtlich möglich? Ich finde dazu nichts.

Re: Adoption auch wirksam bei Tode der leiblichen Mutter nach Beurkundung

Verfasst: 28.11.2018, 19:52
von Hokulani
Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

Die Annehmende möchte sichergehen (hat den Tipp wohl von Jugendamt), dass sie auch Wirksam das Kind annehmen kann, wenn ihre Partnerin (also die leibliche Mutter des Kindes) nach der Beurkundung des Antrages auf Annahme als Kind aber VOR Rechtskraft unerwartet verstirbt.

Re: Adoption auch wirksam bei Tode der leiblichen Mutter nach Beurkundung

Verfasst: 28.11.2018, 21:43
von paralegal6
Meinst du 40 FamFG? Ich wüsste jetzt nicht, warum die Rechtskraft nicht erteilt werden sollte “nur“ weil jemand stirbt.

Re: Adoption auch wirksam bei Tode der leiblichen Mutter nach Beurkundung

Verfasst: 29.11.2018, 07:33
von Soenny
Wegen vermuteter Rechtsberatung geschlossen ;)

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