Zahlung auf Zugewinn vor Zustellung des Scheidungsantrags

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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schachterlteufel
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#1

14.11.2018, 16:31

Hallo ans Forum,

in einem Mandat hat der ausgleichspflichtige Ehemann kurz vor Zustellung des Scheidungsantrags die Hälfte des von mir errechneten Ausgleichsanspruchs meiner Mandantin an diese überwiesen mit dem Betreff "Zugewinn".

Dessen Anwalt stellt die Zahlung nun in das Endvermögen meiner Mandantin ein. Weitere Berichtigungen, wie bei unbenannten Zuwendungen nimmt er nicht vor...
Nach meiner Meinung ist das so nicht richtig.

Eine unbenannte Zuwendung ist die Zahlung per Definition und Verwendungszweck nicht.
Eine Schenkung auch nicht und eine Innengesellschaft schon gar nicht.

Hatte jemand hier im Forum diesen Fall schon mal und kennt ggf. eine passende Entscheidung? :kopfkratz
Ich habe keine gefunden...

Herzlichen Dank
Schachterlteufel
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#2

19.11.2018, 09:43

Die Frage ist, ob es sich hier dann um einen "vorzeitigen Zugewinnausgleich" § 1385 BGB handelt, sodass dann der Zeitpunkt der Geltendmachung des Zugewinnausgleichs relevant ist. Ich weiß jedoch nicht, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Wenn das gehen würde, dass einer einfach mal die Hälfte des errechneten Zugewinns überweist, bevor die Scheidung rechtskräftig ist und dann diese Zahlung im Endvermögen wieder einstellt um den Zugewinn neu zu berechnen, das wäre echt der Hammer, das ist ja zum Nachteil dessen, der Anspruch auf den Ausgleich hat.

Rechtsprechung habe ich leider auch keine gefunden.
schachterlteufel
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#3

19.11.2018, 10:17

Der vorzeitige Zugewinnausgleich betrifft den Fall, dass ein Partner vorab seinen Zugewinnausgleichsanspruch geltend macht, um zu vermeiden, dass der andere zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags das Vermögen minimiert und hat deshalb nicht gepasst.

Zum Glück muss ich nicht weiter suchen (ich hatte nämlich auch nichts gefunden; unbenannte Zuwendung u.ä. haben auch nicht gepasst :kopfkratz )... der Kollege hat eingelenkt und jetzt berechnen wir so, als ob die Zahlung erst nach dem Stichtag erfolgt wäre.
schachterlteufel
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#4

19.11.2018, 10:18

Danke @Tigerle
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#5

19.11.2018, 10:50

schachterlteufel hat geschrieben:
19.11.2018, 10:17

Zum Glück muss ich nicht weiter suchen (ich hatte nämlich auch nichts gefunden; unbenannte Zuwendung u.ä. haben auch nicht gepasst :kopfkratz )... der Kollege hat eingelenkt und jetzt berechnen wir so, als ob die Zahlung erst nach dem Stichtag erfolgt wäre.
Ja hatte schon befürchtet, dass es nicht passt.

Das wäre ja echt noch schöner gewesen, wenn man es anders berechnet. Sonst könnte man ja mit der Zahlung der 50% den Rest sparen, ober hab ich da einen Denkfehler :kopfkratz

Aber wenn der Kollege eingelenkt hat, ist ja alles gut.

Gern geschehn.
schachterlteufel
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#6

19.11.2018, 10:58

@Tigerle: du hattest keinen Denkfehler ;)
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#7

19.11.2018, 15:02

schachterlteufel hat geschrieben:
19.11.2018, 10:58
@Tigerle: du hattest keinen Denkfehler ;)
Ok ein Versuch des Gegners war es Wert. Manche kommen auf Ideen, das gibt es ja nicht.
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