Schriftliches Verfahren bei Scheidung

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
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#1

15.05.2018, 11:19

Hallo ans Forum,

ich hatte zuletzt folgende kuriose Situation:

Der zuständige Richter hatte Scheidungstermin angesetzt, versehen mit dem Hinweis, dass die (nicht anwaltlich vertretene) Gegenseite noch nicht alle Auskünfte für den Versorgungsausgleich erteilt hat.
Im Termin wurde dann festgestellt, dass immer noch nicht alle Auskünfte vorliegen.
Das Gericht ordnete daraufhin per Beschluss an, dass der Antragsgegner die noch fehlenden Zeiten aufklären muss.

Das Gericht stellte dann das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen fest und ermittelte den Gegenstandswert des Verfahrens.

Dann schlug das Gericht vor, dass beide Parteien Antrag auf Entscheidung im schriftlichen Verfahren stellen, damit die Entscheidung - sobald das Versorgungskonto vollständig geklärt wäre - ohne weiteren Termin zur mündlichen Verhandlung ergehen könnte.

Ist das überhaupt möglich? :kopfkratz

Schachterlteufel
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Adora Belle
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#2

15.05.2018, 11:54

Was lässt Dich zweifeln?
sansibar
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#3

15.05.2018, 13:06

Warum nicht, falls beide Parteien im ersten Termin schon zu den Scheidungsvoraussetzungen gehört wurden?
Grüße - sansibar
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