Zugewinnausgleich - Kontobuchungen am Stichtag

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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Biene61
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#1

15.12.2017, 13:02

Liebe Forengemeinde,

wir müssen Auskunft wg. Zugewinn erteilen. Nun ist es so, dass bei einem Konto genau am Stichtag ein nicht unerheblicher Zahlungseingang gebucht wurde.

Weiß von Euch jemand, ob dieser Zahlungseingang bei der Auskunft zu berücksichtigen ist oder nicht? Mit anderen Worten, gilt der Kontostand vom Anfang oder vom Ende des Tages?

Eine passende Gerichtsentscheidung wäre absolut großartig. Habe ich auch nach längerer Recherche keine gefunden.

Viele Grüße und vielen Dank
Biene
Martin Filzek
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#2

15.12.2017, 16:32

Biene61 hat geschrieben:Liebe Forengemeinde,

wir müssen Auskunft wg. Zugewinn erteilen. Nun ist es so, dass bei einem Konto genau am Stichtag ein nicht unerheblicher Zahlungseingang gebucht wurde.

Weiß von Euch jemand, ob dieser Zahlungseingang bei der Auskunft zu berücksichtigen ist oder nicht? Mit anderen Worten, gilt der Kontostand vom Anfang oder vom Ende des Tages?

Eine passende Gerichtsentscheidung wäre absolut großartig. Habe ich auch nach längerer Recherche keine gefunden.

Viele Grüße und vielen Dank
Biene
Was haben diese Fragen mit Notariat zu tun, wo die Frage eingestellt wurde? Es geht doch um eine anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Familienrechts, und ich verstehe auch nicht ganz, wieso dafür bei der Anwaltsabteilung wohl kein passender Forenbereich für zur Verfügung steht und solche Fragen dann immer unter Notariat landen. Werde es den Administratoren melden und Verschiebung - wohin weiß ich auch nicht - anregen bzw. die Eröffnung einer neuen passenden Rubrik dafür im Anwaltsbereich.

Zur Frage weiß ich nicht, wieso ein am Stichtag erfolgter Gutschriftbetrag nicht zum Stand des Stichtags gehören sollte. Was gibt es da zu entscheiden, und was würde es nützen, wenn irgendein Gericht schon mal etwas dazu - richtig oder falsch - entschieden hätte? Aber ich habe natürlich keine Ahnung von streitigen Anwaltssachen und den einschlägigen Gesetzen und Kommentaren, die diese Frage betreffen. Vielleicht ist es so, dass diese Fragen gar nicht den Rechtsanwaltsangestellten zuzurechnen sind, sondern von den zuständigen Rechts- und Fachanwälten aufgrund der von ihnen erlangten Befähigungen zu beurteilen sind und deshalb dafür kein Forenbereich hier existiert.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Biene61
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#3

15.12.2017, 16:38

Krieg Dich wieder ein!!!! Was kann ich oder jeder ander Nutzer dafür, dass Du gestresst, gefrustet oder sonst irgend was bist!!!! Das es sich hier um ein Unterforum zum Bereich "Notariat" handelt, hab ich übersehen - was für ein Drama!

Wenn Du keine Ahnung von der Thematik hast, dann gib nen freundlichen Hinweis, dass es das falsche Forum ist und verkneif Dir Deine unqualifizierten Kommentare.
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Soenny
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#4

15.12.2017, 18:07

Jetzt krieg dich auch mal wieder ein :motz

Einen hochqualifizierten User dieses Forums so anzugehen, steht dir nicht zu! (ein Ausrufezeichen reicht im Übrigen :roll: )

Bevor du hier weitere Fragen stellst oder rumpöbelst, korrigierst du erst mal dein Profil. Entweder bist du Refa oder Rechtsanwalt, beides wohl kaum und egal was du bist, zügle deine Kommentare hier, sonst kannst du gehen. Ich werde es nicht zulassen, daß User in der Art und Weise angegangen werden.

@Martin: ich denke über das Unterforum nach, wobei dann auch wieder für ganz viele andere Bereiche Untergliederungen sein müßten, das würde dann sicher die ganze Ansicht wieder sprengen und unübersichtlich machen.

Wer Vorschläge hat, bitte per PN ;)

Schönen 3. Advent :wink1

P.S. Bis zur Korrektur des Profils und Mitteilung darüber per PN an mich

:closed
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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