Aufhebung Pfüb Ki-Unterhalt, da Kind in Pflege

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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tbs86
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#1

12.10.2017, 08:42

Guten Morgen,

wir vertreten einen Mandanten, dessen Konto vor ein paar Jahren aufgrund rückständigen und laufenden Ki-Unterhalt gepfändet wurde. Dieser Pfüb greift leider auch heute noch. (Der Rückstand ist beglichen.)
Aktuell ist es so, dass das Kind nun wohl schon länger bei der Oma lebt. Diese hat jetzt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege gestellt, was wohl eine Möglichkeit ist, dass wir endlich das Konto unseres Mandanten wieder frei bekommen.

Mein Chef meinte nun, dass ich bzgl. einer Vollstreckungsgegenklage recherchieren soll. Da ich aber absolut planlos bin, habe ich schon an anderer Stelle nachgefragt und dort wurde gesagt, dass man eher einen Antrag über das Familiengericht stellen soll. Eine weitere liebe Helferin gibt zu bedenken, dass Pflegegeld nichts mit Unterhalt zu tun hat, was für mich heißt, dass unser Mandant dann ja doppelt zahlen würde: per Pfüb Unterhalt an die Mutter, die das Kind nicht mehr hat und Pflegegeld an die Oma bzw. das LRA. Im Schreiben des LRA steht allerdings, "Stellen Sie bitte eventuelle Unterhaltszahlungen an Dritte ein."

Und jetzt weiß ich erst recht nicht mehr weiter. Hättet ihr noch Ideen/ Denkanstöße für mich? :)
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paralegal6
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#2

12.10.2017, 11:36

da er der Vater ist muss er die HzE zahlen, wer pfändet denn? Die Mutter? An diese darf kein Geld mehr gehen. Geld steht dem Jugendamt zu. Wurde die HzE bereits bewilligt? Dann schreiben die ihn an, die können natürlich auch irgendwann pfänden, dann sind allerdings beide Eltern unterhaltspflichtig. Deine Klage kannst du dann mit dem Schreiben des Amts (deine Abkürzung LRA sagt mir grade nichts) begründen. Habt ihr denn die Mutter angeschrieben, dass sie den PÜB ruhen lassen soll? Zuvielgezahlte Beträge muss sie dem Amt erstatten
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tbs86
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#3

12.10.2017, 13:01

Dass er das bezahlen muss, ist uns klar. Wir wollen den Antrag Hilfe zur Erziehung nutzen, um den Pfüb auf seinem Konto loszuwerden, den die Kindsmutter 2014 beantragt hat. Die Bewilligung ist im Gang, deswegen wurde unser Mandant vom Landratsamt (= LRA) - hier Jugendamt - angeschrieben, um Auskunft zu erteilen, was nach Urlaubsrückkehr meines Chefs erledigt wird.
Wir haben die Kindsmutter schon vor längerer Zeit gebeten, dass Sie den Pfüb ruhen lassen soll. Hat sie aber abgelehnt und bis vor Kurzem sogar noch versucht, ihre eigene Mutter auszutricksen, um noch mehr Geld zu bekommen, obwohl das Kind nicht mehr bei ihr lebt.

Also ist eine Vollstreckungsgegenklage doch der richtige Weg?
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icerose
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#4

12.10.2017, 13:53

Ja, offensichtlich. Die Vollstreckungsgläubigerin sträubt sich ja regelrecht, den Pfüb ruhen zu lassen. Sollte dem LRA ggf. mitgeteilt werden. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
tbs86
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#5

12.10.2017, 15:19

An anderer Stelle wurde mir halt gesagt, dass nur ein Abänderungsverfahren mit Antrag auf Einstellung der ZV aus dem vorliegenden Titel möglich ist. Ich werde jetzt trotzdem nochmals schauen, wie ich eine Vollstreckungsgegenklage vorbereiten kann. Chef muss dann eh den Antrag anschauen und kann dann ja entscheiden, wie er das Kind nennen will :D

Vielen, vielen Dank für die super schnelle Unterstützung :)
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