Beratung Ehevertrag Maximalgebühr?
Verfasst: 04.07.2017, 09:14
Hallo Zusammen,
ich arbeite in einer reinen RA-Kanzlei und kenne mich daher mit der Gebührenordnung des Notariats nicht aus. Nun soll ich die Kostennote eines Notars prüfen. (Cheffe hat keine Ahnung, ist aber ein wichtiger Mandant).
Sachverhalt:
Mandanten wollten einen Ehevertrag notariell beurkunden lassen. Der Vertrag war fertig ausgearbeitet (nicht vom RA oder Notar) und wurde dem Rechtsanwalt und Notar 4 Wochen vor dem vereinbarten Beurkundungstermin übersandt. Während dieser Zeit erhielten die Mandanten keine Info, dass mit dem Vertrag irgend etwas nicht stimmt.
Im Beurkundungstermin teilte der RA + Notar dann mit, dass der Vertrag so nicht beurkundet werden kann, da er völlig sittenwidrig und zum Nachteil der Frau wäre. Der Notar wollte den Vertrag dann im Termin zusammen mit den Mandanten
abändern. Hierauf haben sich die Mandanten so kurzfristig natürlich nicht eingelassen.
Sie haben aufgrund dessen den Termin und die Geschäftsbeziehung zu dem Notar beendet.
Nun erhielten Sie folgende Rechnung:
24200, Beratung Ehevertrag Wert: € 1.300.000,00 § 36, 0,8 Gebühr € 1.772,00
Der Streitwert ist in Ordnung, meine Frage ist nur, gibt es bei den Notaren für Beratungen, eine Kappungsgrenze nach oben? ähnlich wie eine Erstberatung früher beim RA?
Laut Aussagen der Mandanten, hat der Notar sich mit dem Vertrag vor dem Termin überhaupt nicht auseinandergesetzt und ihn erstmalig im Termin gelesen.
Es wäre total nett, wenn ihr mir sagen könnten, wie das bei euch so gehandhabt wird.
Vielen Dank schon jetzt und viele Grüße von der Bergstraße
ich arbeite in einer reinen RA-Kanzlei und kenne mich daher mit der Gebührenordnung des Notariats nicht aus. Nun soll ich die Kostennote eines Notars prüfen. (Cheffe hat keine Ahnung, ist aber ein wichtiger Mandant).
Sachverhalt:
Mandanten wollten einen Ehevertrag notariell beurkunden lassen. Der Vertrag war fertig ausgearbeitet (nicht vom RA oder Notar) und wurde dem Rechtsanwalt und Notar 4 Wochen vor dem vereinbarten Beurkundungstermin übersandt. Während dieser Zeit erhielten die Mandanten keine Info, dass mit dem Vertrag irgend etwas nicht stimmt.
Im Beurkundungstermin teilte der RA + Notar dann mit, dass der Vertrag so nicht beurkundet werden kann, da er völlig sittenwidrig und zum Nachteil der Frau wäre. Der Notar wollte den Vertrag dann im Termin zusammen mit den Mandanten
abändern. Hierauf haben sich die Mandanten so kurzfristig natürlich nicht eingelassen.
Sie haben aufgrund dessen den Termin und die Geschäftsbeziehung zu dem Notar beendet.
Nun erhielten Sie folgende Rechnung:
24200, Beratung Ehevertrag Wert: € 1.300.000,00 § 36, 0,8 Gebühr € 1.772,00
Der Streitwert ist in Ordnung, meine Frage ist nur, gibt es bei den Notaren für Beratungen, eine Kappungsgrenze nach oben? ähnlich wie eine Erstberatung früher beim RA?
Laut Aussagen der Mandanten, hat der Notar sich mit dem Vertrag vor dem Termin überhaupt nicht auseinandergesetzt und ihn erstmalig im Termin gelesen.
Es wäre total nett, wenn ihr mir sagen könnten, wie das bei euch so gehandhabt wird.
Vielen Dank schon jetzt und viele Grüße von der Bergstraße