ZV aus einstweiliger Anordnungssache

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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Britannia
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#1

18.05.2017, 12:11

Hallo Ihr Lieben,

ich soll das erste Mal aus einer einstweiligen Anordnung wegen Trennungsunterhalt vollstrecken. Mir liegt die vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellungsvermerk vor.

"Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller monatlichen Trennungsunterhalt seit dem 01.01.2017, fällig künftig monatlich im Voraus, in Höhe von ... € zu zahlen."

Wie lege ich denn das Foko an? Die Hauptforderung Datum 01.01.2017 und dann "laufend" und "monatlich"?

Muss ich bei der ZV etwas beachten im Gegensatz zu einen zivilrechtlichen Titel?

Vielen Dank schonmal, stehe total auf dem Schlauch, weil ich noch nie aus einem familienrechtlichen Titel vollstreckt habe. :kopfkratz

LG
DKB
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#2

18.05.2017, 13:55

Trennungsunterhaltsverfahren sind Familienstreitsachen gem. § 112 FamFG ( auch als Einstweilige Anordnung ). Gem. § 120 FamFG erfolgt die Vollstreckung in Familienstreitsachen nach den Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung.
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