Beschwerde gg. Beschluss nicht abgeholfen, Verfahrensfehler!
Verfasst: 17.05.2017, 14:47
Ein sonniges Hallo ihr Foreno-Mitstreiter,
folgender, eiliger, Sachverhalt:
Betreuungsgericht hat der Beschwerde, diese eingelegt durch die Tochter unserer Mandantin/der Betroffenen, mit Beschluss nicht abgeholfen.
Nun haben wir nach Recherche festgestellt, dass ein Verfahrensfehler aufgetreten ist, und zwar eine schwerwiegende Verletzung der Verfahrensvorschriften (Beschluss BGH v. 19.10.16, Az. XII ZB 331/16). Dies würde dazu führen, dass der Betreuungsbeschluss aufgehoben werden müsste.
Wie können wir nun weiter vorgehen? Da der Beschwerde nicht abgeholfen wurde, müsste die Angelegenheit doch nun dem nächsthöheren Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden, oder nicht? Denn dies steht nicht in dem Nichtabhilfe-Beschluss drin.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Eure Birne
folgender, eiliger, Sachverhalt:
Betreuungsgericht hat der Beschwerde, diese eingelegt durch die Tochter unserer Mandantin/der Betroffenen, mit Beschluss nicht abgeholfen.
Nun haben wir nach Recherche festgestellt, dass ein Verfahrensfehler aufgetreten ist, und zwar eine schwerwiegende Verletzung der Verfahrensvorschriften (Beschluss BGH v. 19.10.16, Az. XII ZB 331/16). Dies würde dazu führen, dass der Betreuungsbeschluss aufgehoben werden müsste.
Wie können wir nun weiter vorgehen? Da der Beschwerde nicht abgeholfen wurde, müsste die Angelegenheit doch nun dem nächsthöheren Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden, oder nicht? Denn dies steht nicht in dem Nichtabhilfe-Beschluss drin.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Eure Birne