Beschwerde gg. Beschluss nicht abgeholfen, Verfahrensfehler!

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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Birne
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#1

17.05.2017, 14:47

Ein sonniges Hallo ihr Foreno-Mitstreiter,

folgender, eiliger, Sachverhalt:

Betreuungsgericht hat der Beschwerde, diese eingelegt durch die Tochter unserer Mandantin/der Betroffenen, mit Beschluss nicht abgeholfen.

Nun haben wir nach Recherche festgestellt, dass ein Verfahrensfehler aufgetreten ist, und zwar eine schwerwiegende Verletzung der Verfahrensvorschriften (Beschluss BGH v. 19.10.16, Az. XII ZB 331/16). Dies würde dazu führen, dass der Betreuungsbeschluss aufgehoben werden müsste.

Wie können wir nun weiter vorgehen? Da der Beschwerde nicht abgeholfen wurde, müsste die Angelegenheit doch nun dem nächsthöheren Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden, oder nicht? Denn dies steht nicht in dem Nichtabhilfe-Beschluss drin.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

Eure Birne :wink1
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z0rr0
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#2

18.05.2017, 07:58

Bei Nichtabhilfe wird das Verfahren von Amts wegen an das Beschwerdegericht abgegeben (§ 68 FamFG), bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Betreuungsgerichts ist dies das Landgericht. Auch wenn es nicht im Nichtabhilfe-Beschluss steht, wird es dennoch gemacht. Das Landgericht dürfte sich daher demnächst bei Euch melden.
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

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