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Übersendung Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Verfasst: 15.09.2016, 16:26
von kalinka9
Hallo ihr Lieben,

vielleicht ist mein Hirn in der Hitze einfach schon geschmolzen, aber ich weiß es gerade einfach nicht:

Wir haben von der Mandantin die ausgefüllten Fragebögen zum Versorgungsausgleich bekommen und schicken diese nun weiter an das Gericht.
Jetzt kam die Frage auf, ob ich von unserem Schreiben eine beglaubigte und einfache Abschrift für die Gegenseite mitschicken muss. Meines Erachtens nicht, aber mit der Begründung: "Ich glaube nicht." gibt sich mein Chef leider nicht zufrieden. :D Kann mir hier jemand helfen, wie das nun sein soll/muss? Und mit welcher Begründung ich Cheffe da zufrieden stellen kann? Wir machen hier auch kaum Familienrecht, deshalb sind meine Fähigkeiten, was das angeht wohl einfach eingeschlafen.

Liebe Grüße

kalinka9

Re: Übersendung Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Verfasst: 15.09.2016, 16:28
von Fienchen
Also bei uns wird das nur mit einem Schreiben ans Gericht versehen. Nix mit beglaubigt oder einfach. Hat auch hier noch nie jemand beim Gericht moniert.

Re: Übersendung Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Verfasst: 15.09.2016, 16:36
von ReNo34
Hallo,

wir reichen die 2 ausgefüllten Exemplare mit einem einfachen Anschreiben an das Gericht ein, da 1 Exemplar auch direkt für das Gericht ist und das 2. Exemplar wird mit einem Anschreiben seitens des zuständigen Gerichts an den Gegenanwalt bzw. die Gegenseite versandt, so dass das Einreichen einer beglaubigten Ausfertigung sowie ein einfache Abschrift keinen Sinn machen würde.

Sonnige Grüße

Re: Übersendung Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Verfasst: 15.09.2016, 21:54
von 148
ReNo34 hat geschrieben:Hallo,

wir reichen die 2 ausgefüllten Exemplare mit einem einfachen Anschreiben an das Gericht ein, da 1 Exemplar auch direkt für das Gericht ist und das 2. Exemplar wird mit einem Anschreiben seitens des zuständigen Gerichts an den Gegenanwalt bzw. die Gegenseite versandt, so dass das Einreichen einer beglaubigten Ausfertigung sowie ein einfache Abschrift keinen Sinn machen würde.

Sonnige Grüße

So machen wir das auch ... ;)

Re: Übersendung Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Verfasst: 16.09.2016, 08:55
von kalinka9
Dankeschön. =)