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Aufhebung der Pfändung bei Kindesunterhalt möglich?

Verfasst: 31.05.2016, 10:59
von tbs86
Hallo,

vor längerer Zeit wurde das Konto unseres Mandanten aufgrund von rückständigem Unterhalt gepfändet. Der Rückstand ist seit mind. einem Jahr beglichen und der Mandant ist auch weiterhin willens, den Kindesunterhalt monatlich zu bezahlen.
Problem: Die Gläubigerin weigert sich, die Pfändung aufzuheben und eine Ruhendstellung ist wohl nicht mehr möglich.

Hatte jemand von euch schon einmal so einen Fall? Wie seit ihr vorgegangen und vor allem hattet ihr Erfolg?

Nach meinen Recherchen kommt wohl nur eine Vollstreckungsabwehr- bzw. –gegenklage in Betracht. Argumentieren könnten wir damit, dass ihm der Kredit für den Hauskauf versagt wird und er Probleme bekommt, seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich ausreichend ist und bin euch für Ideen/ Meinungen sehr dankbar.

Re: Aufhebung der Pfändung bei Kindesunterhalt möglich?

Verfasst: 31.05.2016, 11:07
von niva
eine Vollstreckungsabwehrklage ist hier nicht möglich, damit richtest du dich ja gegen den Titel und der besteht ja zu Recht.

mir würde da spontan nur Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO einfallen, aber das Argument mit dem Kredit für den Hauskauf wird da nicht ausreichend sein.

Re: Aufhebung der Pfändung bei Kindesunterhalt möglich?

Verfasst: 31.05.2016, 11:30
von Pepples
rückständigem Unterhalt gepfändet.
Wurde denn nur der Rückstand gepfändet oder auch der laufende Unterhalt?

Re: Aufhebung der Pfändung bei Kindesunterhalt möglich?

Verfasst: 31.05.2016, 11:43
von tbs86
Danke euch beiden schon einmal für die schnelle Unterstützung.

Gepfändet wird auch der laufende Unterhalt und genau das scheint das Problem zu sein.
Aber ich tue mich auch schwer zu glauben, dass man dagegen so absolut gar nichts machen kann. Das Kind wurde 2010 geboren. Das würde ja heißen, dass das Konto noch für mind. 12 Jahre gepfändet ist?!

Ich würde meinem Chef so gern ein paar neue Impulse liefern, aber alles was ich finde, sieht nicht gut aus.