Rechtskraft Scheidungsbeschluss

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Tatjana H.
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#1

08.03.2016, 12:19

Hallo hallo,

ich habe da mal eine Fragem, wo ich mir wahrscheinlich wieder selber im Weg stehe.

Ich habe eine Familiensache, Scheidung, wo am 28.07.2015 der Beschluss für rechtskräftig erklärt wurde. Im Dezember 2015 bekomme ich ein Schreiben, dass der Beschluss zurück ans Gericht muss, weil die AG in Russland nicht auffindbar ist und somit die Rechtskraft nicht eingetreten ist. Ich fordere also bei M den Beschluss zurück udn schicke den ans gericht. Dieser geht auf dem Postweg verloren oder bei Gericht. Im Februar rufe ich da an udn frage nach, wo denn der Beschluss bleibt, ob die Dame in Russland nunmehr ausfindig gemacht werden konnte, etc. es stellt sich raus, dass der Beschluss - wie schon geschrieben - verloren ging. Außerdem bekomme ich gesagt, dass es unerheblich wäre, die AG in Russland zu finden, denn nach 6 Monaten würde der Beschluss so oder so rechtskräftig und das wäre der 06.01.2016 gewesen. :kopfkratz

Ich beantrage also eine Zweitausfertigung, die heute auf meinen Tisch kommt und wo wieder der 28.07.2015 als Datum der Rechtskraft eingetragen wurde.

Nun meine Frage:
Stehe ich auf dem Schlauch und das Datum stimmt, trotz dem ganzen Heckmeck oder müsste da nicht der 06.01.2016 stehen, da laut dem Gericht dann der Beschluss ja sowieso wegen der 6 Monate rechtskräftig geworden sei. :augenreib

danke fürs Helfen
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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#2

08.03.2016, 13:48

:schieb
Tatjana

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#3

08.03.2016, 16:09

Kann mir das denn wirklich niemand sagen???
Tatjana

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