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Stufenklage: Auskunft als Gegner erteilt - was nun?

Verfasst: 13.08.2015, 12:54
von leoniemaus5
Hallo meine Lieben,

wir sind in einer Unterhaltsstufenklage die beklagte Partei und haben die Auskunft an den Antragsteller erteilt. Nun rührt sich dieser nicht, also fordert weder zur Leistung oder erklärt das Verfahren für erledigt. Mein Chef möchte sicher gehen, dass der Antragsteller in 3 Monaten nicht erneut Auskunft fordert und möchte das Verfahren erledigt erklären, da bisher nur die Auskunft erteilt ist und nicht auf Leistung oder Zahlung geklagt wurde.

Hat jemand Erfahrung? Kann ich bei Gericht beantragen, das Verfahren für erledigt zu erklären nach Auskunft wenn ich der Gegner bin? Hat vielleicht jemand einen § bzw. einen Gesetzestext den ich verwenden kann?

Lieben Dank
T

Re: Stufenklage: Auskunft als Gegner erteilt - was nun?

Verfasst: 13.08.2015, 14:11
von sansibar
Ist denn nur ein Auskunftsantrag gestellt worden oder ein Stufenantrag?

Re: Stufenklage: Auskunft als Gegner erteilt - was nun?

Verfasst: 17.08.2015, 15:40
von leoniemaus5
Es wurde nur ein Auskunftsantrag gestellt sansibar, kein Stufenantrag sorry -.-*

Re: Stufenklage: Auskunft als Gegner erteilt - was nun?

Verfasst: 17.08.2015, 15:45
von sansibar
ich würde an das Gericht schreiben: "...wird der Antragsteller aufgefordert, das Verfahren für erledigt zu erklären." Ggf. noch Kostenantrag, aber da ihr ja Auskunft erteilt habt, müsst ihr wahrscheinlich die Kosten tragen...