Stufenklage: Auskunft als Gegner erteilt - was nun?
Verfasst: 13.08.2015, 12:54
Hallo meine Lieben,
wir sind in einer Unterhaltsstufenklage die beklagte Partei und haben die Auskunft an den Antragsteller erteilt. Nun rührt sich dieser nicht, also fordert weder zur Leistung oder erklärt das Verfahren für erledigt. Mein Chef möchte sicher gehen, dass der Antragsteller in 3 Monaten nicht erneut Auskunft fordert und möchte das Verfahren erledigt erklären, da bisher nur die Auskunft erteilt ist und nicht auf Leistung oder Zahlung geklagt wurde.
Hat jemand Erfahrung? Kann ich bei Gericht beantragen, das Verfahren für erledigt zu erklären nach Auskunft wenn ich der Gegner bin? Hat vielleicht jemand einen § bzw. einen Gesetzestext den ich verwenden kann?
Lieben Dank
T
wir sind in einer Unterhaltsstufenklage die beklagte Partei und haben die Auskunft an den Antragsteller erteilt. Nun rührt sich dieser nicht, also fordert weder zur Leistung oder erklärt das Verfahren für erledigt. Mein Chef möchte sicher gehen, dass der Antragsteller in 3 Monaten nicht erneut Auskunft fordert und möchte das Verfahren erledigt erklären, da bisher nur die Auskunft erteilt ist und nicht auf Leistung oder Zahlung geklagt wurde.
Hat jemand Erfahrung? Kann ich bei Gericht beantragen, das Verfahren für erledigt zu erklären nach Auskunft wenn ich der Gegner bin? Hat vielleicht jemand einen § bzw. einen Gesetzestext den ich verwenden kann?
Lieben Dank
T