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Abänderung Kindesunterhalt

Verfasst: 18.05.2015, 16:27
von Naturini
Hallo,

wir haben hier eine Sache die ist etwas schwierig. Es gibt eine JA-Urkunde über den Mindestunterhalt. Mdt hat sich vor zwei Jahren mit GS auf einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 100,00 Euro geeinigt und, dass die GS nicht aus dem Titel vollstreckt da Mdt nicht mehr zahlen kann. Dann ist die GS irgendwann zur Unterhaltsvorschusskasse gegangen und bekommt seit dem monatlich 80,00 Euro von der UVSK. Jetzt wurde unser Mandant angeschrieben von der UVSK, dass er Rückstand für längere Zeit + monatlich 80,00 Euro an die UVSK zahlen soll. Wir streiten uns nun diesbezüglich mit der UVSK.

Wenn die Unterhaltsvorschusskasse vollstrecken will müssen die dann den Titel umschreiben lassen? Meine Chefin möchte jetzt eine Abänderungsklage der Jugendamtsurkunde machen, da unser Mdt den festgelegten Unterhalt nicht zahlen kann. Wen muss er hier verklagen? Die Tochter gesetzl. vertreten durch die Mutter oder?

Außerdem müssten wir doch eine Vollstreckungsgegenklage machen sollte es zu einer Vollstreckung durch die UVSK kommen? Das wären doch zwei paar Schuhe oder? Vielleicht kann mir hier jemand helfen...

Re: Abänderung Kindesunterhalt

Verfasst: 19.05.2015, 11:06
von Liesel
Die Unterhaltsvorschusskasse müsste eine (Teil-)Rechtsnachfolgeklausel beantragen.

Antragsgegner im Abänderungsverfahren ist das mdj. Kind, vertr. d. d. Kindesmutter.