Verfahrenskostenvorschuss Scheidungsverfahren

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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SSchall
Kennt alle Akten auswendig
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#1

21.04.2015, 10:46

Hallo,

wir haben für einen Mandanten einen Antrag auf Ehescheidung gestellt. Für die Frau hat sich ein RA bestellt und auch bereits Stellung genommen. Jetzt im laufenden Verfahren beantragt die Gegenseite für das Scheidungsverfahren einen Verfahrenskostenvorschuss. Geht das überhaupt?
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Soenny
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#2

21.04.2015, 11:02

§ 1360 a Abs. 4 BGB
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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paralegal6
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#3

04.04.2017, 13:20

weiss jemand wie es mit der Rückzahlung aussieht? bestimmt das Gericht eine Rate oder müssen das die ehem. Eheleute regeln? habe auch gelesen dass er evtl. nicht zurück gezahlt werden muss. Mdt hat nur Minijob
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sansibar
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#4

04.04.2017, 15:03

Der Verfahrenskostenvorschuss ist Teil des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegen den anderen. Wenn der Mandant wegen seines Minijobs nicht zur Zahlung von Unterhalt in der Lage (und verpflichtet) ist, muss er auch keinen Verfahrenskostenvorschuss leisten. Hat er ihn bereits geleistet, bekommt er ihn meiner Meinung nach nicht zurück.
Grüße - sansibar
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Adora Belle
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#5

04.04.2017, 15:07

Ich nehme an, der Mandant steht auf der anderen Seite. ;)
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#6

04.04.2017, 15:23

genau, Gegner verdient über 3000 aber hat auch alle Schulden übernommen. Unsere Mandantin könnte wg. Minijob aber nichts zurückzahlen, hat aber auf Unterhalt verzichtet
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