Vorgehensweise Verfahrenskostenvorschuss
Verfasst: 03.02.2015, 14:52
Hallo,
meine Chefin will einen Verfahrenskostenvorschuss gegenüber dem Gegner geltend machen, weil wir schon jetzt wissen, dass wenn wir vorab Unterhalt auf dem normalen Weg geltend machen, auf den Verfahrenskostenvorschuss verwiesen werden, da der Gegner vermögend ist. Ich sollte mich an einem Antrag versuchen, habe aber in den Akten, in denen wir schon mal so etwas hatten, immer nur den Weg gefunden, dass zuerst der Unterhalt geltend gemacht wurde und dann mit dem ablehnenden Beschluss vom Amtsgericht das Verfahren für den Verfahrenskostenvorschuss betrieben wurde. Geht es also nur so, oder können wir auch gleich den Antrag auf den Vorschuss stellen?
meine Chefin will einen Verfahrenskostenvorschuss gegenüber dem Gegner geltend machen, weil wir schon jetzt wissen, dass wenn wir vorab Unterhalt auf dem normalen Weg geltend machen, auf den Verfahrenskostenvorschuss verwiesen werden, da der Gegner vermögend ist. Ich sollte mich an einem Antrag versuchen, habe aber in den Akten, in denen wir schon mal so etwas hatten, immer nur den Weg gefunden, dass zuerst der Unterhalt geltend gemacht wurde und dann mit dem ablehnenden Beschluss vom Amtsgericht das Verfahren für den Verfahrenskostenvorschuss betrieben wurde. Geht es also nur so, oder können wir auch gleich den Antrag auf den Vorschuss stellen?