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Vorgehensweise Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 03.02.2015, 14:52
von SSchall
Hallo,

meine Chefin will einen Verfahrenskostenvorschuss gegenüber dem Gegner geltend machen, weil wir schon jetzt wissen, dass wenn wir vorab Unterhalt auf dem normalen Weg geltend machen, auf den Verfahrenskostenvorschuss verwiesen werden, da der Gegner vermögend ist. Ich sollte mich an einem Antrag versuchen, habe aber in den Akten, in denen wir schon mal so etwas hatten, immer nur den Weg gefunden, dass zuerst der Unterhalt geltend gemacht wurde und dann mit dem ablehnenden Beschluss vom Amtsgericht das Verfahren für den Verfahrenskostenvorschuss betrieben wurde. Geht es also nur so, oder können wir auch gleich den Antrag auf den Vorschuss stellen?

Re: Vorgehensweise Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 03.02.2015, 15:08
von sansibar
Du musst den Gegner auffordern, den Vorschuss (ausrechnen) zu zahlen, und ihn in Verzug setzen. Wenn dann nix kommt, stellst du einen Antrag auf Einstweilige Anordnung zur Zahlung des Vorschusses.

Re: Vorgehensweise Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 03.02.2015, 15:11
von SSchall
Ihn aufgefordert habe ich schon. Innerhalb der Frist hat er nicht bezahlt. Also kann ich jetzt einfach den Antrag auf einstweilige Anordnung zur Zahlung des Verfahrenskostenvorschusses stellen? Ich muss also nicht erst einen anderen Weg gehen, weil mich das AG darauf verweisen muss?

Re: Vorgehensweise Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 03.02.2015, 19:25
von sansibar
Richtig, er ist im Verzug, du kannst vortragen, dass er leistungsfähig ist, also beantragst du die Einstweilige. Wenn die Unterhaltsklage auch schon soweit vorbereitet ist, könnt ihr das auch gut zeitgleich einreichen - der Vortrag unterscheidet sich ja nicht so sehr voneinander. Das machen wir immer so.