Hallo,
ich bearbeite derzeit eine Adoptionssache und habe ein kleines Problem. Meine Kollegin ist sich auch nicht sicher und Chef ist in Urlaub.
Folgender Fall:
Habe den Adoptionsantrag beim Familiengericht des Amtsgericht in Stadt X gestellt. Jetzt ist mir aufgefallen dass ich den Antrag beim Familiengericht in Stadt X gestellt habe, alle Mitwirkenden in der Urkunde aber in Stadt Y leben. Geboren ist der Anzunehmdene aber in Stadt X. Nun kam ein Schreiben des Familiengerichts in Stadt X mit der Bitte um Angabe des Verfahrenswerts.
Es handelt sich um eine Erwachsenenadoption.
Ist es jetzt richtig, dass ich den Antrag bei Familiengericht X gestellt habe? Da dieses ja nun auch reagiert hat. Oder muss der Antrag bei Familiengericht Y gestellt werden?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße, V
Adoption: Welches Familiengericht?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das stand vorhin da noch nicht.
Ändert aber nichts an der Zuständigkeit des Gerichtes.
Ändert aber nichts an der Zuständigkeit des Gerichtes.
LEBE DEN MOMENT
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Hab es bloß zum Verständnis dort nochmal eingefügtLiesel hat geschrieben:Das stand vorhin da noch nicht.
Ändert aber nichts an der Zuständigkeit des Gerichtes.
Vielen Dank für die Hilfe!