Adoption: Welches Familiengericht?

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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v1503
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#1

17.09.2014, 15:18

Hallo,

ich bearbeite derzeit eine Adoptionssache und habe ein kleines Problem. Meine Kollegin ist sich auch nicht sicher und Chef ist in Urlaub.

Folgender Fall:

Habe den Adoptionsantrag beim Familiengericht des Amtsgericht in Stadt X gestellt. Jetzt ist mir aufgefallen dass ich den Antrag beim Familiengericht in Stadt X gestellt habe, alle Mitwirkenden in der Urkunde aber in Stadt Y leben. Geboren ist der Anzunehmdene aber in Stadt X. Nun kam ein Schreiben des Familiengerichts in Stadt X mit der Bitte um Angabe des Verfahrenswerts.

Es handelt sich um eine Erwachsenenadoption.

Ist es jetzt richtig, dass ich den Antrag bei Familiengericht X gestellt habe? Da dieses ja nun auch reagiert hat. Oder muss der Antrag bei Familiengericht Y gestellt werden?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße, V
Zuletzt geändert von v1503 am 17.09.2014, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Liesel
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#2

17.09.2014, 16:20

187 FamFG
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v1503
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#3

17.09.2014, 16:32

Liesel hat geschrieben:187 FamFG

Danke! Es handelt sich in unserem Fall um eine Erwachsenenadoption. Trifft da das gleiche zu? Da in § 186 nur von Kindern die Rede ist.
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#4

17.09.2014, 16:48

Das stand vorhin da noch nicht. :wink:

Ändert aber nichts an der Zuständigkeit des Gerichtes.
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#5

17.09.2014, 16:52

Liesel hat geschrieben:Das stand vorhin da noch nicht. :wink:

Ändert aber nichts an der Zuständigkeit des Gerichtes.
Hab es bloß zum Verständnis dort nochmal eingefügt :P
Vielen Dank für die Hilfe! :thx
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