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Handhabung eines Ehevertrages

Verfasst: 06.05.2014, 12:16
von Stromberg
Hallo liebe Helfer,

ich habe tatsächlich das erste Mal einen Ehevertrag zu bearbeiten, der beinhaltet: Gütertrennung, Erb- und Pflichtteilsverzicht, nachehelicher Unterhalt, Kosten.

Ich wollte ihn wie ein Testament behandeln, wurde aber Gott sei Dank eines besseren belehrt, aber leider nicht ausreichend genug. Wer bekommt Kenntnis von dem Ehevertrag? Muss ich in nicht beim Nachlassgericht hinterlegen? Muss ich den Pflichtteilsverzicht irgendwo anzeigen?

Die Eintragung im Güterrechtsregister soll nur auf Antrag erfolgen.

Vielen Dank und Gruß

Re: Handhabung eines Ehevertrages

Verfasst: 06.05.2014, 12:22
von AnjaZ
Da der Ehevertrag einen Erbverzicht enthält, muss du eine Meldung beim ZTR (Zentralen Testamentsregister) abgeben. Ansonsten würde ich begl. Abschriften oder Ausfertigungen, je nachdem, wie es im Vertrag vorgesehen ist, an die Parteien senden.

Re: Handhabung eines Ehevertrages

Verfasst: 06.05.2014, 13:26
von Jupp03/11
AnjaZ hat geschrieben:Da der Ehevertrag einen Erbverzicht enthält, muss du eine Meldung beim ZTR (Zentralen Testamentsregister) abgeben. Ansonsten würde ich begl. Abschriften oder Ausfertigungen, je nachdem, wie es im Vertrag vorgesehen ist, an die Parteien senden.
Du hast Recht gesprochen ...

Re: Handhabung eines Ehevertrages

Verfasst: 06.05.2014, 13:49
von Pepples
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