Hallo liebe Helfer,
ich habe tatsächlich das erste Mal einen Ehevertrag zu bearbeiten, der beinhaltet: Gütertrennung, Erb- und Pflichtteilsverzicht, nachehelicher Unterhalt, Kosten.
Ich wollte ihn wie ein Testament behandeln, wurde aber Gott sei Dank eines besseren belehrt, aber leider nicht ausreichend genug. Wer bekommt Kenntnis von dem Ehevertrag? Muss ich in nicht beim Nachlassgericht hinterlegen? Muss ich den Pflichtteilsverzicht irgendwo anzeigen?
Die Eintragung im Güterrechtsregister soll nur auf Antrag erfolgen.
Vielen Dank und Gruß
Handhabung eines Ehevertrages
- AnjaZ
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Da der Ehevertrag einen Erbverzicht enthält, muss du eine Meldung beim ZTR (Zentralen Testamentsregister) abgeben. Ansonsten würde ich begl. Abschriften oder Ausfertigungen, je nachdem, wie es im Vertrag vorgesehen ist, an die Parteien senden.
Gruß Anja
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Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
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Du hast Recht gesprochen ...AnjaZ hat geschrieben:Da der Ehevertrag einen Erbverzicht enthält, muss du eine Meldung beim ZTR (Zentralen Testamentsregister) abgeben. Ansonsten würde ich begl. Abschriften oder Ausfertigungen, je nachdem, wie es im Vertrag vorgesehen ist, an die Parteien senden.