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Schreiben RA an Notar bzgl. Scheidungsfolgenvereinbarung etc

Verfasst: 23.10.2013, 12:59
von Lucy Planlos
hallo,

mir wurde heute folgende Aufgabe übertragen:

1)
In einer Fam-Sache hat sich eine Mandantin von uns mit ihrem Mann bzgl. Unterhalt etc geeinigt.

Ich soll nun einen Notar in Berlin anschreiben und den hier liegenden Entwurf mit Bitte um eigene Entwurfserstelllung und Rücksendung an alle Beteiligten versenden.

Frage: ist das üblich, dass ein Anwaltsbüro einem Notar bereits einen Vereinbarungsentwurf schickt? Ich kenn das so, dass man denen nur Eckdaten liefert und der Notar baut dann daraus seinen Entwurf.

Außerdem soll ich Unterlagen im Original versenden.....dachte immer, Kopien reichen aus.


2) In einer weiteren Fam-Sache soll ich einen anderen Notar anschreiben und darum bitten, eine "neue" Unterhaltsvereinbarung aufzusetzen, die unter anderem eine 10Jahre alte andere Notarurkunde ersetzen soll.
Muss ich da einen Entwurf (Zweizeiler) liefern?
Muss da die alte Vereinbarung im Original hingesandt werden?

Sorry für die ev doofen Anfragen, aber mit der Korrespondenz mit Notaren hab ich keine Ahnung:-(

Re: Schreiben RA an Notar bzgl. Scheidungsfolgenvereinbarung

Verfasst: 09.12.2014, 17:01
von JensW
Mal schauen, ob ich Dir helfen kann:
zu 1) Es spricht nichts dagegen, wenn man einen Entwurf mit entsprechenden Formulierungen einem Notar schickt. Habe ich schon öfters gesehen. Letztendlich entscheidet der Notar, wie er seine Urkunde formuliert... Welche Unterlagen sollst Du im Original versenden? Der Notar schickt Dir bzw. den Mandanten ja nach Absprache mit Euch den Entwurf der Notarurkunde zum Prüfen zu.
zu 2) Auch hiergegen spricht nichts. Der Notar braucht, sofern er nicht der Verwahrer der ursprünglichen Unterhaltsurkunde ist, die alte Urkunde als Anhaltspunkt, weil er im Nachtrag darauf Bezug nehmen muss...
Für weitere Rückfragen einfach melden..

Ehevertrag Mitteilungspflicht an die Schenkungssteuerstelle?

Verfasst: 11.01.2016, 15:44
von Eli1986
Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage. Müssen Ehevertrag dem Finanzamt - Schenkungssteuerstelle - angezeigt werden?

Viele liebe Grüße

Re: Ehevertrag Mitteilungspflicht an die Schenkungssteuerste

Verfasst: 12.01.2016, 14:38
von larifari
Eli1986 hat geschrieben:Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage. Müssen Ehevertrag dem Finanzamt - Schenkungssteuerstelle - angezeigt werden?

Viele liebe Grüße
Nur, wenn der Ehevertrag auch eine Schenkung oder Zweckzuwendung enthält.