Volljährigenadoption Zustimmung leiblicher Vater notwendig?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Was die Haftpflichtversicherung Deines Chefs sicherlich total toll finden wird, wenn trotzdem was in die Hose geht.Maddi2111 hat geschrieben:Wie ich bereits erwähnt hatte, kennt er sich mit Adoptionen Volljähriger nicht aus... Und bevor das in die Hose geht nehme ich das Zepter lieber selber in die Hand.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
so ist es.mrsgoalkeeper hat geschrieben:Doch, tut es:Maddi2111 hat geschrieben:Das beantwortet irgendwie meine Frage nicht wirklich.
§ 1768 BGB Abs. 1
(1) Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden.