Habe gerade die neue Aufteilung der Themenbereiche im Notariat gesehen und wollte nachfragen, ob es nicht ein Versehen ist, dass statt
"Erbrecht (oder Erb- und Familienrecht)"
nun ein eigener Bereich für Erbbaurecht geschaffen wurde.
Solche Fragen sind sehr selten und könnten vielleicht besser mit als drittes Beispiel zum Immobilien-Recht-Bereich dazugeschrieben werden.
Und die relativ häufigen Fragen aus Erb- und Familienrecht, betr. z. B. Testamente, ZTR, Eheverträge, Rechtswahl usw. müssten dann nicht im Sammel-Thread Notariat allgemein landen.
Ist nur ein Vorschlag.
Themenüberschrift evtl. ändern in Erb- und Familienrecht?
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Hallo Martin
Da ich nicht aus dem Fachbereich bin, habe ich Vorschläge umgesetzt, die gemacht wurden bzgl. der Unterbereiche.
Wir haben einen Bereich Erbrecht/Patientenverfügungen:
Erbrecht/Patientenverfügungen
den kann ich gerne umbenennen gem. deinem Vorschlag?
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Sollte vielleicht auseinandergezogen werden also Erbrecht allein und dann Patientenverfügung/Vollmacht
und die beiden Themen sollten dann über Rechtsprechung stehen.
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Dann bitte noch einen Vorschlag zur Beschreibung für "Erbrecht"
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Mir ist noch aufgefallen:
GNotKG - erste Unterabt. in diesem Bereich - gehört m. E. zwei Stufen höher unter die Überschrift "Gebührenrecht und Kostenrecht", also in dieselbe Abt. wie KostO.
Das mit dem Erbbaurecht als gesonderte Abt. könnte man jetzt entweder so lassen, oder es doch noch als Untertitelergänzung bei Grundstücksverkehr Grund- und Wohnungseigentum einfach doch dazufügen, da Erbbaurechte ja doch grundstücksgleiche Rechte sind und nur an Grundstücken bestehen können usw. ... eine eigene Abt. nur für Erbbaurechte scheint mir doch etwas übertrieben (obwohl dasselbe auch gilt für Patientenverfügungen / Vollmachten! könnte man m. E. auch besser in einem allgemeineren Thread, der Verfügungen von Todes wegen, Familien- und Erbrecht mit enthält unterbringen).
Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen würde man bei fachlichen (außerkostenrechtlichen) Fragen
nach jetzigem Stand der Unterteilung wohl nur bei Fachbereich Notariat allgemein unterbringen können. Deswegen wäre vielleicht doch eine Abt. Familienrecht (Adoption, Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen usw.) sinnvoll - evtl. als Ersatz für den ggf. wegfallenden Sonderthread "Erbbaurecht" damit es nicht zu viele Untergliederungen werden?
GNotKG - erste Unterabt. in diesem Bereich - gehört m. E. zwei Stufen höher unter die Überschrift "Gebührenrecht und Kostenrecht", also in dieselbe Abt. wie KostO.
Das mit dem Erbbaurecht als gesonderte Abt. könnte man jetzt entweder so lassen, oder es doch noch als Untertitelergänzung bei Grundstücksverkehr Grund- und Wohnungseigentum einfach doch dazufügen, da Erbbaurechte ja doch grundstücksgleiche Rechte sind und nur an Grundstücken bestehen können usw. ... eine eigene Abt. nur für Erbbaurechte scheint mir doch etwas übertrieben (obwohl dasselbe auch gilt für Patientenverfügungen / Vollmachten! könnte man m. E. auch besser in einem allgemeineren Thread, der Verfügungen von Todes wegen, Familien- und Erbrecht mit enthält unterbringen).
Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen würde man bei fachlichen (außerkostenrechtlichen) Fragen
nach jetzigem Stand der Unterteilung wohl nur bei Fachbereich Notariat allgemein unterbringen können. Deswegen wäre vielleicht doch eine Abt. Familienrecht (Adoption, Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen usw.) sinnvoll - evtl. als Ersatz für den ggf. wegfallenden Sonderthread "Erbbaurecht" damit es nicht zu viele Untergliederungen werden?
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