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Re: Volljährigenadoption Zustimmung leiblicher Vater notwend

Verfasst: 06.08.2013, 12:34
von Julie
Habt Ihr evtl. das Formularbuch "Kersten/Bühling"? Da müsste sowas doch auch drin stehen!

Re: Volljährigenadoption Zustimmung leiblicher Vater notwend

Verfasst: 06.08.2013, 12:35
von mrsgoalkeeper
Maddi2111 hat geschrieben:Wie ich bereits erwähnt hatte, kennt er sich mit Adoptionen Volljähriger nicht aus... Und bevor das in die Hose geht nehme ich das Zepter lieber selber in die Hand. :lol:
Was die Haftpflichtversicherung Deines Chefs sicherlich total toll finden wird, wenn trotzdem was in die Hose geht. :pfeif

Re: Volljährigenadoption Zustimmung leiblicher Vater notwend

Verfasst: 06.08.2013, 13:00
von Jupp03/11
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
Maddi2111 hat geschrieben:Das beantwortet irgendwie meine Frage nicht wirklich.
Doch, tut es:

§ 1768 BGB Abs. 1
(1) Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden.
so ist es.